Güterkraftverkehrsgesetz (GüvG)

  • §1 Güterkraftverkehr


    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen oder Flugobjekten.
    Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens (Spieler) oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet,hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein.
    • Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist, falls dies nicht so ist, wird mit einem Bußgeld bestraft.

    §2a Illegale Güter Kat. I

    • Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (0-250K $ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    • Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit Geldstrafe von bis zu 250.000$ bestraft.

    §2b Illegale Güter Kat. II

    • Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (250k-600k$ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    • Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit einer Haftstrafe von 10 Monaten bis zu 20Monaten bestraft.

    §2c Illegale Güter Kat. III
    Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (600k$+ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    Falls solch Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bis zu 30 Monaten (30 Minuten) bestraft.


    §3 Handel m. exotischen Gütern


    Wer bewusst mit nicht inländischen oder in kontinentalen Gütern im Einzelfall handeln möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Monaten (10 Minuten) oder mit Geldstrafe bestraft. Das Ausmaß der Straftat wird durch den §2 a-c festgelegt.


    Güterliste


    Gut Endprodukt Status
    Kupfererz Kupferbarren legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Stein Zement legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Sand Glas legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Eisenerz Eisenbarren legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Zuckerrohr Zucker legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Salz Raffiniertes Salz legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Tabakblüte Zigarette legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Hopfen Bier legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Silbererz Silberbarren legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Rohdiamant Geschliffener Diamant legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Rohöl Heizöl legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz

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    Petrolium legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz

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    Benzin legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz

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    Kerosin legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Uranerz Uran legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz

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    Plutonium illegal, Abfallprodukt muss verworfen werden
    Schädel Schrumpfkopf illegal
    Plutonium waffenfähiges Plutonium illegal
    Schildkröten

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    illegal

    Goldbarren

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    illegal

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