Moin Leute,
Ich habe mal einen Vorschlag. Es ist ja laut StrGb erlaubt sich selber zu verteidigen. Aber wenn ich nun überfallen werde und die Leute direkt überfahre und abschieße, dann ist das ja RDM. Aber warum? Damit muss man als Bandit doch rechnen!
So wie ich das sehe ist da die aktuelle Rechtsprechung sehr pro Banditen ausgelegt, denn ich habe doch überhaupt keine Chance mich zu verteidigen, wenn ich erst sagen muss: "Scher dich zum Teufel!", oder: "Aufgrund Ihrer gesetzteswiedrigen Handlungen werde ich sie nun fesseln. Sollten Sie Wiederstand leisten werden sie erschossen.".
Außerdem: Darf ich mit einem HEMTT über die Banditen drüber fahren, wenn die mich auf der Straße anhalten wollen? Und wie ist das, wenn ich jemanden während einer Verteidigung erschieße, das ist mir das letzte mal als Totschlag angerechnet worden.
Also ich finde da ist Änderungsbedarf, aber ich bin gespannt was ihr dazu meint.