Lichtpflicht ab 19 Uhr ingamezeit

  • Titel selbsterklärend;


    Vorteile:

    RP erweitern


    Nachteile:

    Könnte von den Cops angehalten werden


    Kann auch gerne als Polizeimeldung zur Erinnerung abgeschickt werden, wie z. B.


    Sehr geehrte Bürger von Altis/Tanoa,


    es ist 19 Uhr und ab jetzt gilt Lichtpflicht! Sollte euch die Polizei erwischen, wie ihr ohne Lichter durch die Straßen düst, könnt ihr einen saftigen Bußgeld abzahlen!

    Gefährdet euch und eure mitbürger nicht!


    Ab 4:00 könnt ihr ohne Lichter fahren.


    Mfg

    Polizei altis



    Verbesserungsvorschläge oder meinungen unten ⬇️

    /mit handy geschrieben

  • Klingt nach einer coolen Erweiterung für die StVo, nur der von dir erwähnte Nachteil ist im Prinzip der gleiche Punkt wie der genannte Vorteil.

    (mehr Cop-Kontrollen = mehr RP)

    Ich persönlich sehe darin auch keine direkten Nachteile, lediglich der Aufwand der sich für die Ingame-Anpassung ergibt. Schließlich müsste es ins Fahndungssystem aufgenommen werden.

    Im Zuge dessen könnte man dieses im Allgemeinen um ein Paar Pünktchen erweitern, spontane Beispiele fallen mir nicht ein. Dies würde dazu dienen, das RP der Polizei auf kleinere Delikte zu fokussieren und für Gesprächsstoff zu sorgen.

  • Das ganze ist doch auch jetzt schon möglich und ich mache es regelmäßig. Ahnden kann man das auch einfach nach §1 der StVO man muss es nur vernünftig ins RP verpacken. Aber denoch wäre ein eigener Eintrag in der StVO nicht schlecht :)

  • Hey fiedler,


    also wie gesagt bin am handy und dachte es wäre selbsterklärend.

    Ein großer nachteil für die Fahrer wäre z. B., Licht an(Banditen werden zu Motten, also bemerken das Licht)


    Da entscheidet der Fahrer selbst, ob Licht an(Gefahr, dass man überfallen wird steigt) oder oder aus(Gefahr, dass Polizei es bemerkt) bleibt.


    Zudem haben nicht alle leute nvg, also ist blöd, wenn bei einer einspurigen Straße einer ohne nvg dir entgegenkommt und es dann durch den Feuerball hell wird. (ist mir passiert)

  • Das ganze ist doch auch jetzt schon möglich und ich mache es regelmäßig. Ahnden kann man das auch einfach nach §1 der StVO man muss es nur vernünftig ins RP verpacken. Aber denoch wäre ein eigener Eintrag in der StVO nicht schlecht :)

    Wie der Philton schon sagt, jedoch würde ich mich hier auf


    "§7 Gefährlicher Eingriff in d. StV


    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten (6 Minuten) oder mit einer Geldstrafe bestraft."


    beziehen.

    asv-256new.png

    Schwarzwolf: - "Rollenspielerische Interaktion wurde mündlich wiedergegeben!."

  • Schon oft im RP genutzt, leider ist es halt einfach nicht Dunkel nach dem Restart um 18 Uhr und bei Tag siehst du das Licht halt einfach nicht. Ergo müssten wir erst einmal einen anständigen Tag/Nacht Zyklus auch nach 18 Uhr "Realtime" haben ;)

  • also ich werde recht oft wegen nicht gesicherter Ladung, zu schnellem Fahren oder fahren ohne Licht angehalten. Liegt immer an den jeweiligen Cops wie sehr sie Lust auf rp haben. Und wenn sie Zeit & Lust auf Rp haben, brauchen sie nicht wirklich einen "Grund" der vorher für alle verbindlich ist :D

  • also ich werde recht oft wegen nicht gesicherter Ladung, zu schnellem Fahren oder fahren ohne Licht angehalten. Liegt immer an den jeweiligen Cops wie sehr sie Lust auf rp haben. Und wenn sie Zeit & Lust auf Rp haben, brauchen sie nicht wirklich einen "Grund" der vorher für alle verbindlich ist :D

    Es geht darum, dass genau diese Situation bindend und somit zum Standard wird. Das es im Rollenspiel möglich ist will keiner abstreiten.

    Wenn es im Gesetzbuch steht, ist es eine Vorgabe an die sich die Polizei zu halten hat und hängt nicht mehr von den rollenspielerischen Neigungen des bearbeitenden Cops ab.

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