Beschwerde zum Casino + Schadensersatzklage

  • Guten Tag die Herren,

    hiermit möchte ich mich beim Bürgermeisteramt beschweren. Das Casino hat mich verändert, NIRGENDWO wurde ich vor einer Suchterkrankung gewarnt.

    Ich habe aus sicheren Quellen erfahren, dass ich alleine heute 80 mal im Casino (Spiel ums Leben) verloren habe.

    Desweiteren haben Sie keine Kontaktdaten eines Sucht-beauftragten hinterlegt.

    Ich fordere hiermit öffentlich einen Glücksspielstaatsvertrag, ein Ziel des Glücksspielstaatsvertrages ist der Spielerschutz.


    Ich gebe dem Bürgermeister 7 Tage zeit um diese Missstände wieder gerade zu biegen, andernfalls werde ich eine Anwaltskanzlei aufsuchen und das Gewerbeamt darüber informieren lassen. Wilson  @McClane


    Im Anschluss fordere ich 10 Mio Schadensersatz + eine Langzeittherapie um mein Trauma zu bewältigen.



    Liebe Grüße

    Herr Kalle

  • Guten Tag,


    Mit der Sucht mit der Sie Kämpfen hatte ich auch sehr lange zu Kämpfen.

    Die Sucht hat mich bis in die Obdachlosigkeit gezogen.

    Sollten Sie noch Unterstützung brauchen werde ich Sie unterstützen!

    Ob gegen den Staat oder gegen das Casino!


    Mit freundlichen Grüßen


    Simon Panzer

  • Vielen Dank für die netten Worte, wenn alles nichts hilft werde ich eine Petition starten müssen....

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    auch ich habe durch das Casino viel Geld verloren, ohne weitere Warnungen dazu zu erhalten.

    Deshalb werde ich Sie ebenfalls unterstützen. Kalle



    Die Behauptung, dass dem Staate kein Casino bekannt ist halte ich für eine Lüge.

    Wie kann es sein, dass eine staatliche Administration ein Casino mit Millionenumsatz nicht erkennt?

    Hatte das Gewerbeamt Informationen über ein solches illegales Casino? Sofern ja, warum wurde nichts gegen dieses unternommen?

    Da es sich bei dem Casino nicht nur um Betrug, sondern auch um Steuerhinterziehung handeln würde, wäre es nicht Aufgabe von Steuerfahndern weiter zu ermitteln?

    Inwiefern sollte die Polizei mit einem Großaufgebot das illegale Casiono zerschlagen ohne gleichzeitig den Streifendienst zu beeinträchtigen?

    Sofern sie dies doch tun sollte, wurden Ihr ausreichend Informationen und Mittel zur Verfügung gestellt? Oder wurde Sie gar in Bezug auf das Casino zum Schweigen verpflichtet?

    Außerdem, weshalb werden Karten des Staates Altis mit markierten Casinos verkauft, wobei es sich bei den Läden um staatlich anerkannte handelt?

    Wie haben Sie vor weiter vorzugehen?


    Diesbezüglich bitte ich ebenfalls um Stellungnahme binnen 7 Tage.

  • Sehr geehrter Herr Hofer,


    nein es ist nicht Aufgabe der Steuerfahnung da die gesamte Insel unter Führung der Polizei steht.

    Die Polizei agiert in allen Bereichen und ist für die Aufrechterhaltung des Staates verantwortlich.

    Die Polizei hat definitv genug Mittel zur Verfügung um einen derartigen Einsatz zu organisieren und finazieren.

    Unseren Zahlen nach sind mehr als 100 Polizisten beim Staat angestellt es sollte also ein leichtes sein

    den Streifendienst aufrecht zu erhalten und zusätliche Einstätze zu bewerkstelligen.


    Nun zur Frage warum fällt ein Casino mit Millionenumsätzen nicht auf?

    Gang einfach wir generieren jedes Jahr mehrere Miliarden an Steuergeldern da fallen ein paar Millionen nicht weiter auf.


    Nun zur Sache mit den Karten. Meinen Recherchen nach zu Urteilen sind nur Busstationen von externen Firmen eingezeichnet,

    welche Bus und Flugtouren zum eigentlichen Casino anbieten. Das Casino als solches befindet sich weit draußen auf internationalen

    Gewässern und fällt damit nicht mehr in unser Hoheitsgebiet. Da das ganze nicht auf unserem Hoheitsgebiet stattfindet haben wir

    keine gesetzliche Grundlage es zu verbieten.


    Die Polizei bekommt nun aber den Auftrag einreisende Personen auf hohe Geldsummen zu kontrollieren welche anschließend versteuert werden müüssen


    Gouverneure Philton Lincoln

  • Sowohl die Veranstalter der öffentlichen Glücksspiele, als auch die Vermittler müssen sich an die Werbevorgaben halten. Ebenso Anbieter von Glücksspielen die rechtmäßig im Ausland veranstaltet und im Inland beworben werden (z.B. Werbung für Spielcasinos in/auf/von Tanoa).

    Die werberechtlichen Vorgaben können je nach Glücksspielform und dessen spezifischem Suchtgefährdungspotential differenzieren.


    Verboten ist:

    • Werbung für unerlaubte Glücksspiele (z.B. Online-Casinospiele, Busfahrten zu/vom Casino).
    • Werbung, die sich gezielt an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richtet (z.B. Werbung bei Freizeitveranstaltungen von Jugendlichen oder in Medien, die sich primär an Minderjährige richtet, oder mit einer vom Staat organisierten Busfahrt).
    • Irreführende Werbung (z.B. Werbeaussagen, mit denen falsche Gewinnvorstellungen erzeugt werden).
    • Spielanreizende Werbung (z.B. blinkende Aufforderung „Jetzt, hier, sofort spielen und reich werden“ oder "Du musst nur eine Frage beantworten" ).
    • Werbung, bei der gleichzeitig für unerlaubtes Glücksspiel geworben wird (z.B. gleichzeitig für Online-Casinospiele).
    • Werbung, die suggeriert, dass Glücksspiel eine vernünftige Strategie sein könnte, um die finanzielle Situation zu verbessern und Probleme (z.B. finanzielle Schwierigkeiten) zu lösen.
    • Werbung, die dazu ermutigt, Verluste zurückzugewinnen oder Gewinne wieder zu investieren (z.B. „Heute kein Glück gehabt? Versuch es weiter/morgen wieder!“).
    • Werbung, die den Zufallscharakter des Glücksspiels unangemessen darstellt (z.B. „Mach Dein Sportwissen zu Geld!“).
    • Werbung, die den Verzicht auf Glücksspiel abwertend erscheinen lässt bzw. vermittelt, die Teilnahme an Glücksspiel fördere den eigenen sozialen Erfolg.
    • Werbung, die das Glücksspiel als Gut des täglichen Lebens erscheinen lässt (z.B. „Erst die Frage richtig beantworten, dann MK200-Schalli gönnen“).
  • Guten Tag,



    Sie wollen also sagen das Sie nichts von dem Casino wussten und jetzt wissen Sie wo genau sich das Casino verbirgt.

    Also für mich hört sich das alles wie eine ganz komische Verschwörung an um den Ehrlichen Bürgern das Geld aus den Taschen zu locken.

    Kalle ich denke Sie müssen da nun selbst agieren um dies zu unterbinden denn der Staat wird nichts dagegen tun.


    Mit freundlichen Grüßen


    Simon Panzer

  • Guten Tag Herr Kalle,


    ich weiß ja nicht woraus sie da zitiert haben aber aus unseren offizielen Gesetzesbüchern nicht.

    Ihre Zitate finden bei uns im Staat keine Anwendung hier gelten nur unsere Gesetzesbücher.

    Sie dürfen natürlich nochmal in der online Ausgabe hier nachlesen.


    Sie können es noch solange probieren wie sie es wollen. Für ihre Verluste und Sucht sind sie und nur sie selbst verantwortlich.

    Hilfe können sie sich natürlich bei den Arars suchen.

    Gute Besserung


    Gouverneure Philton Lincoln

  • Sehr geehrter Herr Aytsch

    Sie als renommierter Fachanwalt könnten mir doch hoffentlich bei meiner Klage weiterhelfen.

    Ich sehe hier ganz klare Missstände und würde diese gerne juristisch aufarbeiten lassen.

    Selbstverständlich werde ich noch mein letztes Hab und Gut verkaufen um bei Ihnen erstmal in Vorkasse zu treten.


    P.S. die 1 Million schulden zahle ich Ihnen auch ganz bestimmt noch.


    Liebe Grüße

    Herr Kalle

  • Guten Tag Herr Kalle,


    Ich werde für Sie Spenden auch wenn ich nicht gerade gut bei Kasse bin aber das können Sie nicht so auf Sich sitzen lassen.

    Außerdem bitte ich die Bürger diesen Staates auch zu Spenden,denn das ist ein Misstand derAufgeklärt werden muss.


    Mit freundlichen Grüßen


    Simon Panzer

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