Farmschutz

  • Spieler unterliegen bis einschließlich LEVEL 25 einem Farmschutz.


    Der Farmschutz besagt, dass:

    • dem Schützling die Möglichkeit gegeben werden muss, sich auszuweisen, um erkenntlich zu machen, dass er sich im Farmschutz befindet.
    • dem Schützling maximal 50% der mitgeführten Güter entwendet werden dürfen.
    • dem Schützling keine Uniform / Rucksäcke abgenommen werden dürfen.
    • Fahrzeuge des Schützlings nur entwendet und/oder verchopt werden dürfen, falls
      • diese keine Güter einer kürzlich absolvierten Farmingtour enthalten und der Schützling im Stande einer Neuanschaffung des Fahrzeugtypes ist.

    Der Farmschutz entfällt, wenn:

    • in der Gruppierung des Schützlings Personen sind, auf die der Farmschutz nicht zutrifft.
    • der Schützling sich nicht kooperativ zeigt. Ein angemessenes Verhandeln der Situation ist als Kooperation zu betrachten, sofern es nicht zeit-schindend ist.
    • der Schützling Waffengewalt anwendet.

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