An
Elan Gambling GmbH
31415 Pyrgos,
Am Marktplatz 1a
Etage 3
von
Gewerbeaufsicht Elan
Hauptstr. 5
45644 Kavala
Einleitung eines Verfahrens wegen Ausübung illegalen Glücksspiels
Anhängig: Bußgeldverfahren, Haftbefehl
Sehr geehrte Damen und Herren von Elan Gambling,
das Gewerbeamt und deren Vorsitzende erhielten Informationen zu einem Update von Elan Gambling. Hierzu wurden uns mitgeteilt, dass eine Lotterie dem Casino beigefügt wurde . Nach einer internen Prüfung stellten wir fest, dass eine Lotterie außerhalb der bisherigen Genehmigungen von statten geht. In diesem Zuge haben wir die Rechtsabteilung der Staatsvertretung über diese Vorgänge informiert.
Im zweiten Zuge unserer Prüfung nahmen wir Kontakt auf mit der Aydin Lotterie. Da diese auf den Inseln die aktuellen Marktrechte(Lotterie) innehat, mussten wir zunächst sicherstellen, ob diese hier verletzt wurden. Nach einer Aussage der Geschäftsführung liegt hier jedoch kein Verstoß vor (Zeugenaussage 16:45 Geschäftsführung Aydin Lotterie.)
Nachdem die Marktrechte überprüft wurden stellten wir fest, dass die Lotterie von Elan Gambling außerhalb der bisherigen Rechte veröffentlicht wurde. Dies führt zu einem Verstoß der Glücksspiel Richtlinien unserer Inseln.
In diesem Zuge wurde ein Antrag an die zuständige Rechtsabteilung der Staatsvertretung zur Vollstreckung eines Haftbefehls und eines Bußgeldverfahren eingereicht.
Im jetzigen Augenblick wird das Gewerbe Elan Gambling durch den Verstoß gegen die Glücksspiel Richtlinien als illegales Glücksspiel Gewerbe angesehen und deren Mitglieder und Geschäftsführung sind zur Vorladung bei den Behörden zu erscheinen.
Zusammenfassend:
- Es liegt ein Verstoß gegen §8a STGB vor.
- Begründung: Ausübung eines Berufes(hier Glücksspiel: Lotterie) ohne vorherige Genehmigung. Hiermit liegt ein Verstoß gegen vereinbarte Richtlinie des Glücksspiels vor.
- Es liegt ein Verstoß gegen Artikel 8 BGB vor.
- Begründung: Sie haben sich als Lotterie ausgegeben ohne betreffende Berufsbezeichnungen oder Genehmigungen eingeholt zu haben.
- Hieraus ergibt sich ein Verstoß in Verbindung mit Artikel 12 BGB.
- Begründung: Sie haben gegen Artikel 8 (s.o.) verstoßen. Dies kann bei weiterer Weigerung/fehlender Genehmigung zur Verwirkung von Grundrechten führen.
Gegen oben genannte Verstöße kann sich bei Anerkennung der Vorladung geäußert werden. Die Verfügungen können je nach Entwicklung des Falls verändert werden.
Hiermit wird folgendes verfügt:
- Das Gewerbe Elan Gambling hat eine Bußgeldhöhe von 10 Millionen Altis Dollar an das Gewerbe Amt zu entrichten. Diese Summe kann den Vollzugsbehörden übergeben werden, jedoch nur an leitende Beamte.
- Bis zur Einreichung eines formellen Antrags zur Genehmigung einer Lotterie wird das Gewerbe Elan Gambling als illegal angesehen. Vollzugsbehörden können demnach entsprechende Personen in Gewahrsam nehmen. Begründung hierbei ist die Ausübung Illegales Glücksspiel und oben genannte Verstöße.
- Es wird weiterhin verfügt das beide Verfügungen erfüllt sein müssen, um das Gewerbe wieder als allgemein geltend anerkennen zu können.
- Bei Verzögerungen können die Maßnahmen erweitert/erhöht werden.
Vollstrecker der oben genannten Verfügung ist die Rechtsabteilung der Staatsvertretung und das Gewerbe Amt
Mit freundlichen Grüßen
Gewerbeamt