Der Prozess "Geldgeilheit gegen Gewerbeamt" 08.09.2017

  • Der Prozess

    Geldgeilheit gegen Gewerbeamt

    08.09.2017


    Stadion Kavalla



    Aufstellung des Prozesses

    Kläger: Staatsanwaltschaft Altis

    Angeklagter: Elan Gambling GmbH

    Richter: William J. Lincoln

    Vertretung der Angeklagten: Dr. Teddy Bear, Rechtsanwalt

    Vertretung der Kläger: Patrick Shely, Polizeileitung



    Vorwort

    Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle folgt eine grundlegende Erklärung der Situation.

    Das Gewerbe "Elan Gambling GmbH", welches eine bekannte Seite für Glücksspiel betreibt, erweiterte genannte Seite um eine "Lotterie".

    Diese "Erweiterung" des bisherigen Umfanges dieses Gewerbes wurde ohne entsprechende Genehmigung Seitens des Gewerbeamtes getätigt, die Gewerbeaufsicht stellte dahingehend diverse Rechtsverletzungen fest, diese lauten wie folgt:



    Verstoß gegen §8a STGB


    Begründung: Ausübung eines Berufes(hier Glücksspiel: Lotterie) ohne vorherige Genehmigung. Hiermit liegt ein Verstoß gegen vereinbarte Richtlinie des Glücksspiels vor.


    Verstoß gegen Artikel 8 BGB

    Begründung: Sie haben sich als Lotterie ausgegeben ohne betreffende Berufsbezeichnungen oder Genehmigungen eingeholt zu haben.



    Hieraus ergibt sich ein Verstoß in Verbindung mit Artikel 12 BGB.

    Begründung: Sie haben gegen Artikel 8 (s.o.) verstoßen. Dies kann bei weiterer Weigerung/fehlender Genehmigung zur Verwirkung von Grundrechten führen.


    Forderung Seitens des Gewerbeamtes:

    -ein Bußgeld in Höhe von 10,000,000 Dollar welches im Laufe der schriftlichen Verhandlungen auf 15,000,000 erhöht wurde

    -Verhaftung der Betreiber der "Elan Gambling GmbH"




    Der Prozess

    Es folgt nun eine grobe Beschreibung des Verhandlungsverlaufes, die Verhandlungen zogen sich über zwei Stunden bis eine Einigung beider Seiten erzielt werden konnte, aufgrund des Umfang des Prozesses können wir ihnen wie bereits geschrieben nur eine grobe Beschreibung liefern. Der gesamte Prozess wurde öffentlich abgehalten und ebenfalls auf der Streamingplattform "Twitch" öffentlich übertragen.


    Eröffnung des Prozesses erfolgte mit einer dezenten Verspätung um 20:20Uhr, das Wort erhielt die Klage vertreten durch Patrick Shelby welcher sachlichen Tones der Anklage erläuterte in welcher misslichen Situation sich die "Elan Gambling GmbH" befand. Des weiteren wurde bereits zu Beginn die Glaubhaftigkeit des Vertreters der "Elan Gambling GmbH" angezweifelt, namentlich Dr.Teddy Bear, da dieser bzw. die Kanzlei des Herren keine bekannte Niederlassungsstelle innerhalb des Staates Altis vorweisen konnte. Dieser Vorwurf wurde durch das hohe Gericht sowie den Herren Bear selbst souverän zerschlagen.


    Im Verlauf des Prozesses kristallisierte sich ein spezielles Thema merkbar heraus, die Lizensierung der Gewerbeinternen Tätigkeitsgruppen, die Elan Gambling GmbH erhielt bei der bestätigung ihres ersten Gewerbeantrages eine offizielle Lizensierung für diverse Glücksspiele, zu diesen gehörte allerdings zu keiner Zeit die im nachhinein eingefügte Lotterie. Der werte Dr.Teddy Bear argumentierte gekonnt damit dass ein "Glückspielbetreiber" welche hier in diesem Falle bereits eine "Erweiterung und Upadtes" für sein Gewerbe ankündigte keine weitere Antragstellung tätigen müsste um eine weiteres Glücksspiel in seinen Tätigkeitsbereich aufzunehmen.


    Um 21:40 Uhr wurde der erste Zeuge Seitens der Anklage aufgerufen, der Besitze und Betreiber der Elan Gambling GmbH Kai Olafson, Mr.Olafson wurde ausführlich zu seinem Gewerbeantrag sowie zu seinen Kontakten zum Betreiber der "Aydin Lotterie" befragt, aus dieser Befragung konnte entnommen werden dass der werte Herr Olafson die Intention hatte die "Aydin Lotterie" aufzukaufen, diese Intention wurde von der Gegenseite, sprich dem Herren Aydin welcher zu diesem Prozess nicht zu Gegend war, unterstützt.


    Um 21:44 Uhr betrat der zweite Zeuge, dieses Mal von Seiten der Klage die Bühne, der werte Herr Lutz, Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht. Die Aussage des Herren Lutzt bestätigte dass Herr Olafson in der Tat die Intention hatte ein zweites Gewerbe zu eröffnen welches eine Lotterie seien sollte.


    Herr Olafson wurde von Seiten des Gewerbeamtes abgewiesen aufgrund der Tatsache dass es einem Betreiber eines Gewerbes nicht gestattet ist ein weiteres Gewerbe zu eröffnen, somit war dem Herren Olafson bekannt dass die Eröffnung einer solchen Lotterie eine grobe Rechtsverletzung ist. Unter dem Vorwand der bereits genannten "Erweiterung und Updates" der Elan Gambling GmbH konnte Dr.Teddy Bear mit Rhetorik das hohe Gericht davon überzeugt dass sich die Angeklagten keineswegs in irgendeiner Form Schuldig gemacht haben, es ist allerdings dennoch zu sagen dass Seitens der Elan Gambling GmbH unbedacht und schlampig gearbeitet worden ist.


    Das hohe Gericht vertreten durch den ehrenwerten Richter William J.Lincoln, welcher einen ausgesprochen amerikanischen Akzent pflegte welcher sich an -und ausschalten lies, befand die Elan Gambling GmbH für nicht schuldig, verhängte allerdings aufgrund von groben Fehlern der Gambling GmbH ein Bußgeld von 3,000,000 Dollar.

    Die Elan Gambling GmbH darf in Folge dieses Gerichtsprozesses nun offiziell und legal ihre "Lotterie" uneingeschränkt betreiben.




    09.09.2017

    Bericht erstellt durch

    Ronny Rostpogge

    Ostdeutschland ist großartig !


  • Sehr geehrter Dr.Teddy Bear,

    Ostdeutschland ist wirtschaftlich abhängig von den Roten, daher habe auch ich nicht die Geldmittel ihrer horrenden Forderung nachzugehen.

    Ich empfehle ihnen insofern Sie auf eine Zahlung bestehen, sich im SED-Politbüro ihres Bezirkes zu melden, dort werden Sie auf "freundliche" Art und Weise abgewiesen oder inhaftiert werden, danke.


    Mit freundlichen Grüßen

    Polizeihauptkommissar

    Ronny Rostpogge

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