Beiträge von TeamELAN

    Juten Tach allerseits,


    es ist mal wieder Zeit für ein kleines Update.
    Ausserdem begrüßen wir unseren neuen Developer Kain im Team.
    Kain hat tatkräftig am Patch mitgewirkt und zum Beispiel das Blitzerskript entworfen. :)


    So, hier wie immer alle Details rund um den Patch.


    Neuerungen/Änderungen:

    • Blitzer & Smogbelastung
      Durch das erhöhte Aufkommen an Fahrzeugen in Kavala hat die Smogbelastung in der Vergangenheit stark zugenommen.
      Gerade Rebellen mit ihren qualmenden Ifrits und die reicheren Bürger mit ihren SUVs tragen eine große Mitschuld an dem Disaster.
      Laut einer Studie der fähigsten Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern würde die Smogbelastung in absehbarer Zeit so stark ansteigen, dass sich die Sichtweite auf beängstigende 300-400 Meter verringert.
      Daher wurde in kürzester Zeit ein einfacher, aber auch genialer Plan entwickelt und 4 ultimative riesen Staubsauger installiert.
      Die ultimativen riesen Staubsauger saugen den Smog ein und leiten diesen anschließend über spezielle Rohrleitungen direkt aufs Meer, von wo aus der Smog dann auf andere Inseln ziehen kann.
      Vorsorglich wurden Blitzer in den größeren Städten installiert, um die Geschwindigkeit und den damit verbundenen Schadstoffausstoß zu verringern.

      • Blitzer stehen in Kavala, Pyrgos, Athira sowie Sofia und sind auch optisch zu erkennen.
      • Geblitzt wird, wer mehr als 10% der zulässigen Geschwindigkeit zu schnell fährt.
      • Gestaffelt wird es dann in %-Überschreitung der zul. Geschwindigkeit (50Km/h in Städten)

        • Bis 20% Überschreitung
        • Bis 40% Überschreitung
        • Bis 60% Überschreitung
        • Bis 80% Überschreitung
        • Bis 100% Überschreitung
        • Über 100% Überschreitungen

        Je höher die Überschreitung, desto höher der Anteil in % von eurem aktuellen Kontostand.

      • Keine Sorge, es gibt einen Minimum- und Maximum-Betrag, der abgezogen wird.
      • Insassen sehen den Blitz und umstehende können hören, dass jemand geblitzt wurde.
      • Es zahlt lediglich der Fahrer... ;)
    • Durch die sinkende Smogbelastung ist nun auch der Himmel klarer bei Nacht und die Nacht ist einen Tick heller.
      (Helligkeit in der Nacht wurde angehoben. Die war uns mit dem neuen Patch doch zu dunkel... ;) )
    • "Neues Gearsave" & "Magazine Repacking"
      Beim Speichern wird nun ebenfalls die Anzahl der Kugeln in Magazinen gespeichert.
      Damit sich nach einiger Zeit nicht unzählige halbvolle Magazine ansammeln, wurde eine Funktion zum Repacking von Magazinen eingebaut.
      Diese Funktion kann über EasyLink auf eine beliebige Taste gelegt werden.
    • Fahrzeugtuning wird nichtmehr entfernt, wenn Fahrzeuge vom ARAR oder der Polizei beschlagnahmt werden.
    • Die Preise für das Tuning "Lackarten" wurden etwas reduziert.
    • Die Ladezeit wurde nochmals spürbar verbessert.
    • Launcher- und Modupgrade

      • Der Launcher bietet nun ein exklusives Feature! Eure Nachtsichtgeräte haben mit dem Launcher nun Vollbild.
      • An vielen Stellen auf der Insel wurden Werbetafeln mit verschiedenen Bannern aufgestellt.
        Um alle Banner sehen zu können, muss der Launcher genutzt werden.
      • Sollte es zu Problemen mit der Mod kommen, dann meldet euch gerne im Support.
    • Die verbleibenden Clubtage werden nun im Z-Menu angezeigt.
    • Einige Hotlinks eingefügt, welche auf unser Forum oder unseren Teamspeakserver verbinden lassen.
    • Stirbt ein Spieler im Fahrzeug, so wird dieser nun ejected/aus dem Fahrzeug geworfen.
      Das sollte einige Probleme bezüglich der Wiederbelebung und dem Looten von Spielern beheben. :P
    • Personalausweis zeigen wurde gegen Interaktionsmenü öffnen ausgetauscht.

      • Der Spieler ist im Stande über dieses Menü vorhandene Lizenzen und Bescheinigungen zu zeigen.
      • Dies löst einen z.B. von dem ständigen Festnehmen durch Polizisten und sollte das Rollenspiel weitaus angenehmer machen.
      • Der Spieler ist weiterhin im Stande sein "Haushaltsbuch" offenzulegen. Das heißt er zeigt dem Ziel was er auf dem Konto und ungefähr auf der Hand hat.
        Auch hier erhoffen wir uns eine immense Verbesserung des Rollenspiels, da nun glaubhaft belegt werden kann, wenn jemand sagt "Ich habe wirklich kein Geld mehr".
      • Meldet Probleme und Eindrücke gerne bei uns!
    • Wenn sich ein Spieler (Zivilist!) ergibt, dann kann man ihm fortan in den Rucksack schauen und auch darauf zugreifen.
      Dies funktioniert nicht mehr, sobald dem Spieler Handschellen angelegt worden sind. Wir werden es auch nicht für die Festnahme einfügen.
      Im Vordergrund steht die freiwillige/eigenwillige Aufgabe, welche einen positiven Eindruck im Rollenspiel vermittelt. Es soll niemand gezwungen werden können seine Ware abzugeben.
    • Schildkröten und andere tote Tiere werden nun über E und nichtmehr per Windowstaste eingesammelt.
    • Lockpicks wurden teuer gemacht (5000$; Vorher 1500$).
      Wie richtig im Forum dokumentiert verringert das die Wahrscheinlichkeit von Überfällen auf kleinere Farmfahrzeuge. Dies ermöglicht dann einen angenehmeren Einstieg und schützt die Leute, die ohnehin nichts haben.
      In unseren Augen tun uns die Banditen auch nicht leid. Ein "böser" Lebensstil kostet nunmal. Folglich werden nun hoffentlich auch die Banditen mal auf die "größeren" Gangs losgehen.
    • Der Goldpreis regenerierte aktuell viel zu schnell. So dass am Wochenende teils dreimal an einem Tag die Bank ausgeraubt wurde. Die Regeneration des Preises wurde wesentlich verlangsamt.
    • FirstAidKits wurden teurer gemacht (1500$; Vorher 150$)
      Richtig angemerkt von den ARAR-Mitarbeitern haben Spieler es jederzeit (und logischerweise) vorgezogen ein eigenes FirstAidKit zu verwenden anstatt auf das Rollenspiel mit dem Sanitäter einzugehen.
      Nun kostet eine Behandlung durch den ARAR-Mitarbeiter im idealfall weniger und sorgt gleichzeitig für mehr Rollenspiel. Win-Win-Situation? ;) (Notfalls gibt es immernoch das Pyrgos-/Kavala-Krankenhaus: Heilung für 100$)
    • In Vorbereitung auf das neue Regelwerk wurde die Wantedliste komplett geupdatet.
      Für die Polizisten ist das besonders wichtig. Bitte achtet auf das was ihr bis zum Release des Regelwerkes an Fahndungen verteilt. Bei Fragen bitte jederzeit an @lutrox wenden.

      • Ein Mord wird mit dem neuen Regelwerk eine wesentliche und schwerwiegende Straftat darstellen. Bei einer einfachen Tötung bekommt ein "Mörder" nun lediglich den Totschlag auf die Fahndungsliste.
        Das wird bis zum neuen Regelwerk reichen. Verteilt keinen "Mord", das wird geloggt.
      • Fehler die in Bezug auf die Wantedliste auftreten sind bitte unmittelbar über den Bug-Report zu melden.
    • Wird ein Spieler durchsucht und hat Drogen im Wert von weniger als 15000$ dabei, so gilt dies als Eigenbedarf und er bekommt lediglich den Drogenbesitz, nicht aber den Drogenhandel auf die Fahndungsliste geschrieben.
    • Diverse Performanceupgrades eingespielt.
    • Antihack weiter ausgebaut und sensibilisiert.







    Bugfixes:

    • Magazine und Waffenaufsätze gehen beim Speichern nichtmehr verloren.
    • Magazine und Waffenaufsätze gehen beim Öffnen des Kleidungsladens nichtmehr verloren.
    • Es können nurnoch volle Magazine in den Kofferraum (T-Trunk) von Fahrzeugen und Häusern eingelagert werden.
    • Die "Aussteigen und Ergeben" Funktion kann bei negativen Geschwindigkeiten nichtmehr genutzt werden.
    • Ein Fehler beim Flippen von Fahrzeugen wurde behoben.
    • Beim Überfallen von Tankstellen wird der Statusbalken nun korrekt angezeit.
    • Fehler beim Joinen mit falschem Namen behoben.
    • Sowohl das Gefängnis als auch die Psychiatrie beschlagnahmen nun illegale Z-Gegenstände.
    • Der globale Alarm löst nun keinen Scriptfehler mehr aus (Danke für die Meldung!).
    • Die Lackarten wurden gefixt und sollten nun alle wieder problemlos funktionieren.
    • Bei Festnahme (auch mit dem Sack) wird nun automatisch die Karte und das GPS geschlossen.
    • Bei der Weitergabe eines Schlüssels wird nun nicht mehr der Klassenname, sondern der Fahrzeugname angezeigt.


    UNMENSCHLICHE KAMPFMASCHINEN
    Für euren grandiosen Einsatz im Gefecht gegen Ruhrpott-Life und Eisenschmiede-Gaming, und den damit verbundenen Sieg, erhaltet ihr ein einmaliges Denkmal am umkämpften Punkt in Athira.
    In Gravur eure Namen, so dass niemand vergessen wird wer ihr seid und auch zukünftige Generationen euch nicht vergessen werden.
    Ihr habt Ruhm über unsere Insel gebracht. Ihr habt gezeigt, was für eine unglaubliche Natur in der TeamELAN-Community steckt.


    Dafür erhaltet ihr weiterhin jeder 150QP und das Versprechen, dass noch Etwas folgen wird.
    Etwas, was euch von allen hervorheben wird. Etwas was zeigt, dass ihr einzigartig seid.
    Die besten der Besten.


    Wir kommen auf euch zurück.
    Eure Feldherren und Bürgerschaft.
    team-elan.de/index.php?attachment/270/




    Wie immer wünschen wir euch viel Spass mit dem Update.
    Bugreports wie immer über Z->Hilfe->Bugreport


    Euer Adminteam

    Nachfolgend sind Kraftfahrzeuge und die benötigte Bescheinigung zur Inbetriebnahme gelistet.


    PKW benötigte Bescheinigung
    Quadbike keine Bescheinigung nötig
    Hatchback Führerschein
    Offroad Führerschein
    Offroader (mit Abdeckung) Führerschein
    Truck Führerschein
    SUV Führerschein
    Hatchback (Sport) Führerschein
    Transporter Führerschein
    Transporter (Transport) Führerschein
    LKW

    - / -

    Traktor LKW-Führerschein
    Truck Boxer LKW-Führerschein
    Zamak Transport LKW-Führerschein
    Zamak Transport (Abgedeckt) LKW-Führerschein
    Tempest Transport LKW-Führerschein
    Tempest Transport (Abgedeckt) LKW-Führerschein
    HEMTT Transport LKW-Führerschein
    HEMTT Transporter (Abgedeckt) LKW-Führerschein
    HEMTT Box LKW-Führerschein
    Tempest (Gerät) LKW-Führerschein
    Spezialumbauten-LKW

    - / -

    Fuel Truck LKW-Führerschein
    Zamak Fuel LKW-Führerschein
    Zamak Wasser LKW-Führerschein
    Tempest Fuel LKW-Führerschein
    HEMTT Fuel LKW-Führerschein
    HEMTT Urantransport LKW-Führerschein
    Helikopter

    - / -

    M-900 Pilotenschein
    PO-30 Orca Pilotenschein
    CH-49 Mohawk Pilotenschein
    Mi-280 Taru (Fuel, Schwarz) Pilotenschein
    CH-67 Huron Pilotenschein
    Düsenstrahlflugzeuge

    - / -

    A-143 Buzzard Pilotenschein
    To-199 Neophron Pilotenschein
    Militärfahrzeuge

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    Offroad HMG .50cal illegal
    Ifrit illegal
    MSE-3 Marid illegal

    §1 Grundregelung


    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird, falls dies nicht zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten (4 Minuten) oder mit Geldstrafe und Abnahme der Fahrerlaubnis bestraft,


    §2 Kraftfahrzeug


    Unter einem Kraftfahrzeug versteht man ein durch einen Motor (Maschinenkraft) angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes, Landfahrzeug.


    §3 Flugobjekte


    Man unterscheidet bei Flugobjekten unter Flugzeuge und Helikopter

    • Ein Flugzeug ist ein Luftfahrzeug, das schwerer als Luft ist und den zum Fliegen nötigen dynamischen Auftrieb mit nicht-rotierenden Auftriebsflächen erzeugt. Der Betrieb von Flugzeugen, die am Luftverkehr teilnehmen, wird durch Luftverkehrsgesetze geregelt.
    • Ein Hubschrauber ist ein senkrecht startendes und landendes Luftfahrzeug, das Motor­kraft auf einen oder mehrere Rotoren für Auftrieb und Vortrieb überträgt. Der Betrieb von Helikoptern, die am Luftverkehr teilnehmen, wird durch Luftverkehrsgesetze geregelt.

    §4 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

    • Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
    • Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
    • Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen. Falls dies nicht zutrifft,
      wird mit Geldstrafe und der Abnahme der Fahrerlaubnis bestraft.

    §5 Geschwindigkeiten


    Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-,Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


    Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen


    • Innerhalb geschlossener Ortschaft für alle Kraftfahrzeugen 50km/h
    • Außerhalb geschlossener Ortschaft für alle Kraftfahrzeugen 120km/h

    Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinienmarkierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


    §6 Geschwindigkeitsüberschreitungen


    Wer bewusst nach §5 die Geschwindigkeitsgrenze überschreitet wird mit einer Geldstrafe bestraft.


    §7 Gefährlicher Eingriff in d. StV


    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten (6 Minuten) oder mit einer Geldstrafe bestraft.


    §8 Fahrerflucht


    Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu bis zu 6 Monaten (6 Minuten) oder mit einer Geldstrafe bestraft.


    §9 Fahren ohne Fahrerlaubnis


    Mit einer Geldstrafe von 30.000$ wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs verboten ist, oder als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs verboten ist.


    §10 Fahren illegaler Fahrzeuge


    Wer bewusst eine Illegales Kraftfahrzeug siehe (Kraftfahrzeugliste) führt oder Beifahrer ist wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu bis zu 8 Monaten (8 Minuten) oder mit einer Geldstrafe bestraft.


    §11 Lichtzeichenverstoß


    Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
    Wird ein Lichtzeichen nicht verdeckt und es besteht eine Missachtung so wirkt dies Strafbar und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
    Ausnahmen bestehen durch eine erforderliche Erlaubnis des Bundesinstituts (Gewerbeamt).


    §12 Lichtzeichenverstoßstrafgeld nicht gezahlt


    Wer nach §11 der StVO bestraft wird und auf mehrfache Mahnungen (Versuche) die Strafe zu bezahlen die angemessene Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, wird mit Freiheitsstrafe bis zu bis zu 3 Monaten (3 Minuten) oder mit erhöhter Geldstrafe bestraft.


    §13 Landungsregelung


    Wer bewusst oder unbewusst mit einem Flugobjekt in einem illegalen Gebiet oder einer Großstadt landen möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis. Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut (Gewerbeamt) oder die Polizei nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit einem Bußgeld und Abschleppung des Flugobjektes sowie der Vernichtung der Flugerlaubnis bestraft.


    §14 Tiefflug über Städten


    Wer bewusst oder unbewusst mit einem Flugobjekt unterhalb (500m) innerhalb Städten Fliegt, wird mit einem Bußgeld und Abschleppung des Flugobjektes sowie der Vernichtung der Flugerlaubnis bestraft.

    §1 Güterkraftverkehr


    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen oder Flugobjekten.
    Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens (Spieler) oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet,hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein.
    • Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist, falls dies nicht so ist, wird mit einem Bußgeld bestraft.

    §2a Illegale Güter Kat. I

    • Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (0-250K $ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    • Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit Geldstrafe von bis zu 250.000$ bestraft.

    §2b Illegale Güter Kat. II

    • Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (250k-600k$ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    • Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit einer Haftstrafe von 10 Monaten bis zu 20Monaten bestraft.

    §2c Illegale Güter Kat. III
    Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (600k$+ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    Falls solch Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bis zu 30 Monaten (30 Minuten) bestraft.


    §3 Handel m. exotischen Gütern


    Wer bewusst mit nicht inländischen oder in kontinentalen Gütern im Einzelfall handeln möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Monaten (10 Minuten) oder mit Geldstrafe bestraft. Das Ausmaß der Straftat wird durch den §2 a-c festgelegt.


    Güterliste


    Gut Endprodukt Status
    Kupfererz Kupferbarren legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Stein Zement legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Sand Glas legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Eisenerz Eisenbarren legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Zuckerrohr Zucker legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Salz Raffiniertes Salz legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Tabakblüte Zigarette legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Hopfen Bier legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Silbererz Silberbarren legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Rohdiamant Geschliffener Diamant legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Rohöl Heizöl legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz

    - / -

    Petrolium legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz

    - / -

    Benzin legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz

    - / -

    Kerosin legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz
    Uranerz Uran legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz

    - / -

    Plutonium illegal, Abfallprodukt muss verworfen werden
    Schädel Schrumpfkopf illegal
    Plutonium waffenfähiges Plutonium illegal
    Schildkröten

    - / -

    illegal

    Goldbarren

    - / -

    illegal

    Folglich werden alle Mittel und Rohstoffe benannt, welche durch das BtmG als Betäubungsmittel oder zur Herstellung eines solchen genutzt werden.



    INN Trivialname
    Brolamfetamin Cannabis
    Ecgonylbezoat Kokain
    Methamphetamin Crystal Meth
    Lysergsäurediethylamid LSD
    Furethidin Heroin

    §1 Betäubungsmittel

    • Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in der Anlage I aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.
    • Der Polizeistaat wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen (ARAR) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung der Polizei die Anlage I zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies
      • nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit,
      • wegen der Möglichkeit, aus einem Stoff oder unter Verwendung eines Stoffes Betäubungsmittel herstellen zu können, oder
      • zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln oder anderen Stoffen oder Zubereitungen wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit erforderlich ist.
    • In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können einzelne Stoffe oder Zubereitungen ganz oder teilweise von der Anwendung dieses Gesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung ausgenommen werden, soweit die Sicherheit und die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet bleiben.

    §2 Drogenbesitz


    Wer Betäubungsmittel im Einzelfall besitzen will, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis. Falls solche Erlaubnis durch das Bundesinstitut (Gewerbeamt) nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit einer Haftstrafe von bis zu 4 Monaten (4 Minuten) oder mit einer Geldstrafe bestraft.


    §3 Drogenkonsum

    • Die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr auf bestimmte Betäubungsmittel sind generell verboten.
    • Ausnahmen von Absatz 1 ist die Regelung durch ein Ärztliches Attest was wiederum durch die Staatsmacht sowie mit dem Bundesinstitut (Gewerbeamt) genehmigt werden muss.
    • Falls solch eine Erlaubnis nicht vorhanden ist, wird dies mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten (2 Minuten) oder mit Geldstrafe bestraft.

    §4a Drogenhandel

    • Wer bewusst mit Betäubungsmittel im Einzelfall handeln möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    • Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut (Gewerbeamt) nicht gegeben ist, so wirkt
      dies Strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafen nach den §2a-c GüvG bestraft.

    §4b Versuchter Drogenhandel

    • Wer versucht mit Betäubungsmittel im Einzelfall zu handeln, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
    • Falls solch Erlaubnis durch das Bundesinstitut (Gewerbeamt) nicht gegeben ist, so wirkt
      dies Strafbar und wird mit Geldstrafen nach dem §2a-c GüvG bestraft.

    §5 Aufenthalt in illegalen Gebieten


    Man unterscheidet bei illegalen Gebiete unter temporären und permanenten Gebieten,

    • Als temporär illegales Gebiet definiert man die Einsatzgebiete der Staatsmacht (Sperrzone).
    • Als permanentes illegales Gebiet definiert man alle Gebiete, an denen illegale Materialien, Konsumgüter und Diebesgüter gehandelt, ausgetauscht und abgebaut werden.

    Wer sich ohne Befugnis in illegal gekennzeichneten Gebieten befindet oder verweilt und sich auf die Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten (6 Minuten) oder mit einer Geldstrafe bestraft.

    Legale Waffen:


    Waffe Munition
    Rook-40 9 mm 9mm 16Rnd Mag / 9mm 30Rnd Mag
    PM 9 mm 9mm 10Rnd Mag
    ACP-C2 .45 .45 ACP 9Rnd Mag
    PDW2000 9 mm 9mm 16Rnd Mag / 9mm 30Rnd Mag
    Protector 9mm 9mm 30Rnd Mag


    Illegale Waffen:


    Waffe Munition
    4-five .45 .45 ACP 11Rnd Mag
    Zubr .45 .45 ACP 6Rnd Cylinder
    Starter Pistol 6Rnd Signal Cylinder (Green/Red)
    Vermin SMG .45 .45 ACP 30Rnd Vermin Mag
    AKS-74U 5.45mm 5.45mm 30 Reload Tracer (Yellow) Mag
    SDAR 5.56mm 5.56mm 20Rnd Dual Purpose Mag
    TRG-20 5.56mm 5.56mm 30Rnd STANAG Mag
    SPAR-16 S 5.56mm
    5.56mm 150Rnd Mag
    Lim-85 5.56mm 5.56mm 200Rnd Reload Tracer (Yellow) Box
    TRG-21/EGLM 5.56mm 5.56mm 30rnd STANAG Mag
    Car-95 5.8mm 5.8mm 30Rnd Mag
    Car-95 GL 5.8mm 5.8mm 30Rnd Mag
    Car-95-1 5.8mm 5.8mm 100Rnd Mag
    Katiba Carbine 6.5mm 6.5mm 30Rnd Caseless Mag
    Katiba (GL) 6.5mm 6.5mm 30Rnd Caseless Mag
    CMR-76 6.5mm 6.5mm 20Rnd Mag
    Rahim 7.62 mm 7.62mm 10Rnd Mag
    Mk14 7.62mm 7.62mm 20Rnd Mag
    AKM 7.62mm 7.62mm 30Rnd Reload Tracer (Yellow) Mag
    AK-12 7.62mm 7.62mm 30Rnd Tracer (Yellow) Mag
    Zafir 7.62mm 7.62mm 150Rnd Box
    Cyrus 9.3mm 9.3mm 10Rnd Mag
    ASP-1 Kir 12.7mm 12.7mm 10Rnd Mag
    M320 LRR .408 .408 7Rnd LRR Mag


    Zusatz illegale Waffen:

    • Jegliche nicht gelistete Waffe ist als illegal einzustufen, bis sie einer besonderen polizeilichen Untersuchung vollzogen und in dieser Anlage als legal vermerkt wurde.
    • Jegliche Waffe der Polizei ist für die zivile Bevölkerung illegal und hat unverzüglich einer Dienststelle zugeführt zu werden.
    • Jegliche Munition einer illegalen Waffe ist ebenfalls illegal.

    §1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen


    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    (2) Waffen sind

    • Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
    • tragbare Gegenstände,

    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.


    §2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste


    (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

    • einen Waffenschein rechtmäßig erworben hat,
    • die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 3) und persönliche Eignung (§ 4) besitzt,
    • ein Bedürfnis nachweisen kann (§ 5) und die Waffe/Munition nicht als illegal indiziert ist (Anlage 1).

    (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann durch die Polizei oder Gesetze versagt werden.
    (3) Liegt eine Sondergenehmigung durch das Gewerbeamt vor, so darf unter Berücksichtigung von §2 Satz 1 Absatz 1 und §2 Satz 1 Absatz 2 auch eine als illegal indizierte Waffe/Munition (Anlage 1) geführt werden, sofern das Bedürfnis (§ 5) nachweisbar ist und durch das Gewerbeamt gegebene Auflagen eingehalten werden.


    §3 Zuverlässigkeit


    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,


    1. die rechtskräftig verurteilt worden sind

    • wegen eines Verbrechens oder
    • wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe,

    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

    • Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
    • mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
    • Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

    §4 Persönliche Eignung


    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

    • geschäftsunfähig sind,
    • abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    • auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

    §5 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze


    Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

    • besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und
    • die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

    vor dem Gesetzgeber glaubhaft vertretbar sind.


    §6 Ausweispflichten


    Wer eine Waffe führt, muss

    • seinen Personalausweis, den Waffenschein und
    • im Falle besonderer Auflagen durch das Gewerbeamt diese

    mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.


    §7 Verbotene Waffen


    (1) Das Verbot des Umgangs umfasst alle in Anlage 1 als illegal indizierten Waffen/Munitionen.
    (2) Das Verbot des Umgangs ist nicht anzuwenden, soweit jemand auf Grund einer polizeilichen oder behördlichen Auflage tätig ist.
    (3) Wer eine in Anlage 1 als illegal indizierte Waffe/Munition als Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen oder Munition sicherstellen oder anordnen, dass innerhalb einer angemessenen Frist die Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht wird.


    §8 Waffenverbote für den Einzelfall


    (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,


    • soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder
    • wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

    Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 4 findet entsprechende Anwendung.
    (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist.


    §9 Verbot des Führens von Waffen in Großstädten


    (1) Es ist dem Bürger untersagt in den Großstädten (Kavala, Athira, Pyrgos und Sofia) Waffen zu führen.


    • Eine Waffe hat in Großstädten gesichert und entladen in einem entsprechenden Stauraum gelagert zu werden.
    • Eine gesenkte Waffe gilt vor dem Gesetz als eine geführte Waffe.

    Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene durch die Polizei auf das WGb hinzuweisen und zu belehren.


    §10 Kriegswaffen


    (1) Eine Kriegswaffe ist eine, nach Anlage 1 als illegal eingestufte, Waffe, welche

    • das Kaliber von 5.56 mm überschreitet,
    • eine Magazingröße von 30 Schuss überschreitet oder
    • als eine Präzisionswaffe zum Ausschalten von Angreifern auf eine Distanz über 500m genutzt werden kann.

    (2) Es ist die Pflicht eines jeden Polizisten Kriegswaffen und ihre Eigner sicherzustellen und dem angemessenem Strafmaß zuzuführen.
    (3) Die Nutzung einer Kriegswaffe wird als Angriff gegen den Polizeistaat gewertet und der Nutzer verwirkt sich sämtlicher Grundrechte nach Artikel 12 BGb.


    §11 Sprengstoffe


    (1) Der außerpolizeiliche Besitz von Sprengstoffen ist verboten.
    (2) Eine Ausnahme kann durch Auflagen durch das Gewerbeamt erfolgen.

    • Diesen Auflagen ist unabdingbar Folge zu leisten und der Erwerb ist der Polizei anzuzeigen.
    • Eine Sprengung darf nur nach Genehmigung durch die Polizei erfolgen.

    (3) Es obligt der Polizei Sprengstoffe zu Feierlichkeiten für den Bürger freizugeben.


    §12 Strafvorschriften


    (1) Wer in den Großstädten Kavala, Athira, Pyrgos oder Sofia eine Waffe führt, hat ermahnt zu werden und wird bei Wiederholung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von einem bis 3 Monaten bestraft.


    (2) Wer mit einer Waffe entgegen §2 Absatz 1 Abschnitt 1 ohne Waffenschein umgeht, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von einem bis zu 3 Monaten bestraft.


    (3) Wer mit einer als illegal indizierte Waffe nach Anlage 1 umgeht und keine außerordentliche Auflage durch das Gewerbeamt nach §7 Absatz 3 nachweisen kann, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von 8 Monaten bestraft.


    (4) Wer mit einer als illegal indizierten Waffe nach Anlage 1, welche zudem unter §10 als Kriegswaffe definiert sind, umgeht, wird zu einer Freiheitstrafe bis zu 15 Monaten bestraft.


    (5) Wer Sprengstoff erwirbt, besitzt oder die Absicht dazu hat, ohne eine außerordentliche Auflage durch die Polizei oder das Gewerbeamt erhalten zu haben, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Monaten bestraft.


    (6) Wer Sprengstoff ohne eine Genehmigung der Polizei nutzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 20 Monaten bestraft.

    Questbeschreibung:

    Gut, dass der Verkäufer mal wieder geträumt und du locker ein paar Dietriche entwenden konntest.
    Das freut natürlich den kleinen Sparfuchs.
    Du gehst los und suchst dir ein schönes Auto aus.
    Da du nicht im Gefängnis landen möchtest, versuchst du dies natürlich ohne Waffengewalt zu klauen.

    Status:

    • aktiv (endet am 07.06.16 um 23:59 Uhr)

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    • +3 Questpunkte, bei einem wertvollem Fahrzeug
    • Video (als Post unter diesen Beitrag)

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    • Anwender (11 Questpunkte)

    Questbeschreibung:

    Nach deinem glorreichem Überfall, hast du genug Geld um dir einen ordentlichen Fotorahmen zu kaufen.
    Zeit um ein passendes Foto dafür zu schießen.
    Also gehst du deiner Kamera und einem breitem Lächeln los um das perfekte Foto zu schießen.
    Hierbei sind deiner Kreativität keine Grenzen gesetzt.
    Ein Feuerwerk mit einem abgestürztem Helikopter oder doch eher die Geisel von letzter Woche?
    Wer weiß wer weiß...

    Status:

    • aktiv (endet am 02.06.16 um 23:59 Uhr)

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    • Jan Steiner (10 Questpunkte)
    • Moose (6 Questpunkte)
    • Marcel Stark (8 Questpunkte)
    • Paddy Fernandez (7 Questpunkte)
    • Christian Ommel (7 Questpunkte)
    • Ralf Schwarzwolf (7 Questpunkte)
    • Ismael von Bremen (8 Questpunkte)
    • Captain Balu (7 Questpunkte)
    • Muri Demir (8 Questpunkte)
    • Tom Mayer (6 Questpunkte, da kein eigenes Foto)
    • Herr Skusa (9 Questpunkte)
    • Christian A. Hofmann (7 Questpunkte)
    • PinkPork (7 Questpunkte)
    • Anwender (9 Questpunkte)
    • Hans Dieter Wolf (7 Questpunkte)
    • Claus Metzler (8 Questpunkte)
    • Dr Paddy Fernandez (6 Questpunkte, da kein eigenes Foto)
    • Dr. Oli Berger (6 Questpunkte, da kein eigenes Foto)
    • Dr. Botick (6 Questpunkte, da kein eigenes Foto)
    • Jan Meyer (6 Questpunkte, da kein eigenes Foto)
    • Dr. Niklas Steiger (6 Questpunkte, da kein eigenes Foto)
    • Pollux (8 Questpunkte) - Name nicht bekannt!
    • Knopfie Morris (7 Questpunkte)
    • Venice Morris (7 Questpunkte)
    • Dagobert (8 Questpunkte)
    • Peter Power ( 8 Questpunkte)
    • Adam Yahiye Gadahn ( 8 Questpunkte)
    • Achamdala Lan (8 Questpunkte)
    • Stefan Weber (8 Questpunkte)

    Questbeschreibung:

    Dummerweise haben dir die Cops bei der letzten Kontrolle nicht nur dein Tütchen Gras abgenommen, sondern auch deine Waffe + Waffenschein.
    Naja, kein Waffenschein, keine Waffe.
    Hinzu kommt, dass du dein letztes Geld für dieses blöde Tütchen Gras rausgeschmissen hast, welches beschlagnahmt wurde, und wofür du auch noch ein dickes Bußgeld bezahlen musstest.
    Egal, immerhin bist du sehr überzeugend, auch ohne Waffe, und versuchst dir den ein oder anderen Gegenstand zu ergaunern (Geld, Rohstoffe, Equipment).


    Also führe einen Raubüberfall aus, ohne überhaupt eine Waffe zu haben.
    Achja, deine Kollegen haben auch keine Waffen!

    Status:

    • aktiv (endet am 30.05.16 um 23:59 Uhr)

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    • bis zu 5 extra Questpunkte - je nachdem, wie groß die Ausbeute ist
    • +2 Questpunkte für den ersten gültigen Post
    • bis zu 1500 RP-Punkte bei gutem RP

    Beweisform

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    Bisherige Abschlüsse:

    • Ralf von Schwarzwolf (12 Questpunkte + 1500 RP-Punkte)

    Schönen Guten Morgen werte Community,


    durch einige Turbolenzen in den letzten Wochen hat sich dieses Update ein wenig nach hinten geschoben.
    Dafür gibt es ein neues, wesentliches Feature, welches den generellen Spielablauf stark verbessern wird.
    Zudem hatten wir die Möglichkeit die uneingeschränkte Performance des Servers zu testen, da diese nicht wesentlich durch Missiondownloads beeinflußt wurde.
    Jetzt aber zu den Änderungen.


    Neues/Veränderungen:

    • automatisiertes ARAR-Dispositionszentrum
      team-elan.de/index.php?attachment/206/

      • Spieler, welche einen Notruf an den ARAR absenden, erstellen einen neuen, kategorisierten Einsatz für den ARAR.

        • medizinisches Anliegen
        • psychiatrisches Anliegen
        • technisches Anliegen
        • sonstiges Anliegen

        Jeder Spieler kann nur einen Notruf zur Zeit absetzen.


      • Die ARAR-Mitarbeiter haben die Möglichkeit sich selbst einem Einsatz zuzuweisen.
        Der betroffene Spieler bekommt dann eine automatisiert generierte Nachricht.
      • Stirbt ein Spieler und fordert einen ARAR-Mitarbeiter an, so kann er den Status seines Notfalls oben links sehen.
        team-elan.de/index.php?attachment/207/ team-elan.de/index.php?attachment/208/ team-elan.de/index.php?attachment/209/
      • Die ARAR-Mitarbeiter haben einen Dialog in dem jeder Notfall mit Betroffenem, Position, Nachricht, Entfernung, Kategorisierung und Wartezeit aufgelistet wird.
      • Die Anzahl der unzugeteilten Einsätze kann der ARAR-Mitarbeiter am unterem, rechten Bildschirmrand ablesen.

      Generell bietet das neue Dispositionssystem eine wesentlich bessere Übersicht über die Einsätze und sorgt für eine bessere Versorgung von jedermann.
      Weiterhin entlastet es die Mitarbeiter des Altis Rescue and Repair ungemein, da sie wesentlich weniger mit Nachrichten gespammt werden und lenkt ihren Fokus stärker auf den eigenen Einsatz.


    • Es wurden viele neue Gangflaggen eingespielt!
    • Performanceupgrade eingespielt, welches die durchschnittlichen ClientFPS um etwa 4 FPS anhebt.
    • ARAR-Mitarbeiter können Dietriche nun unendlich oft verwenden.
    • Das "Umdrehen" von Fahrzeugen wurde maßgeblich verbessert.
    • Einige Rechtschreibfehler wurden behoben.
    • Zivilisten und Polizisten haben nun die Möglichkeit sich per Funktion aus dem Auto heraus zu ergeben.

      • Hierzu muss das Auto offen sein und langsamer als 1 km/h fahren.
      • Wenn die Funktion (per Mausrad) genutzt wird, legt der Spieler seine ausgerüsteten Waffen in den Kofferraum (I-Inventar).
        Anschließend steigt er aus und nimmt sofort die Hände in die Luft.
      • Es gilt zu beachten, dass der Spieler sein Fahrzeug eigenständig verriegeln muss.
      • Man kann die Funktion nicht gefesselt nutzen.

      Wir erhoffen uns dadurch Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, da es in der Vergangenheit vermehrt vorgekommen ist, dass Spieler erschossen worden sind, weil sie mit der Waffe in der Hand ausgestiegen sind.
      Der Spieler kann so keine Waffe zeigen und sollte nun weniger oft getötet werden.


    • Die Tabakroute wurde "gebufft".

      • Tabak (unverarbeitet) wiegt nurnoch drei Einheiten
      • Tabak (verarbeitet) wiegt nun lediglich eine Einheit
    • Ein weiterer Punkt für den Kokainverarbeiter hinzugefügt. Dieser kann nun dynamisch an zwei Punkten spawnen.
    • ChopShop An- und Rückkauf getrennt.

      • Man kann die Fahrzeuge nun nicht mehr länger am Ankauf zurückerwerben, sondern muss dazu nach Sofia reisen.

      Dies dient dem Schutz von Spielern und ihren LKWs ;) .


    • Taru, Orca, HEMTT Mover und Transport haben nun für ARAR-Mitarbeiter Blinklichter.
    • Rebellen sind nun im Stande Polizisten auszurauben ohne zu Banditen zu werden.


    So das wars auch schon wieder.
    Wir wünschen euch wie immer viel Spass mit dem Update.


    Euer Adminteam

    Questbeschreibung:

    Du bist unterwegs in deinem Offroader oder LKW auf einer Farmingtour und auf einmal - Cops.
    Wie nicht anderes erwartet halten Sie dich an und kontrollieren dich.
    Solltest du Illegal unterwegs sein, versuche dies zu vertuschen und hoffe, dass deine Story "Wasserdicht" ist.
    Falls sie dich erwischen, versuche dies gewaltfrei zu lösen. Töten ist keine Option!



    Status:

    • aktiv (endet am 26.05.16 um 23:59 Uhr)

    Belohnung

    • 6 Questpunkte
    • +3 Questpunkte wenn mit einem LKW voller Drogen kontrollierst wirst
    • +2 Questpunkte für den ersten gültigen Post

    Beweisform

    • Video (als Post unter diesem Beitrag)

    Bisherige Abschlüsse:


    • Andrew Tonks (11 Questpunkte)

    Hallo Community,


    wir freuen euch mitzuteilen, dass es wieder ein sau geiles Event geben wird!
    Hierbei handelt es sich um eine Panzerschlacht und wurde in Zusammenarbeit mit "This is Altis Life" auf die Beine gestellt.
    Im Kern geht es um eine Arma3 - Capture the Flag - Mission. Nur eben mit Panzern. :)



    Aber Moment, was ist "This is Altis Life"?
    This Is Altis Life ist ein Zusammenschluss aus derzeitig drei großen Servern der ARMA III Life - Szene.
    Der Verbund soll insbesondere dazu dienen Gespräche auf einer Augenhöhe zu führen, einen schnellen administrativen Informationsaustausch zu ermöglichen und dem Veranstalten von serverübergreifenden Events.



    Aber zurück zum Event...
    Neben unser Community stellt auch Ruhrpott-Life und Eisenschmiede-Gaming ihr eigenes Team auf.
    Dies bedeutet also, ihr geht für Team ELAN an den Start.
    Daher erwarten wir Administratoren natürlich nichts geringeres, als dass ihr den Jungs von Eisenschmiede und Ruhrpott deftig den Ar*** aufreisst und den Pott nach Hause holt! ;)


    Geht unser Team also als Sieger vom Platz, werden fürstliche Belohnungen auf euch warten und der Ruhm wird euch sicher sein.


    Die Anmeldung erfolgt über unser Forum unter diesen Post.
    Die Teilnehmerzahl für jede Community ist auf 30 Spieler beschränkt.



    Alle weiteren Informationen wie z.B.:
    - Wann?
    - Wo?
    - Wer ist dabei?
    - Vorbereitung?


    Findet ihr unter: >>> This is Altis Life "Panzerevent" <<<

    Questbeschreibung:

    Nachdem du deine Gang, die Welt in und um Altis und deine ganzen coolen Stunts präsentiert hast, wollen die Bürger mehr über dich erfahren.
    Hierzu findet ein öffentliches Casting statt.


    Deine Aufgabe:
    Präsentiere deinen Rollenspiel-Charakter in einem individuellen Trailer zu deiner Person.
    Alles ist erlaubt (was die Serverregeln zulassen ;) )!
    Der Trailer darf maximal 180 Sekunden lang sein. Zeigt euren wahren Charakter.
    Es ist nur eine Teilnahme pro Person zulässig.

    Status:

    • aktiv

      • (Einsendung endet am 22.05.16 um 12:00 Uhr)


      • (Abstimmung endet am 22.05.16 um 23:59 Uhr)

    Belohnung

    • 8 Questpunkte, wenn ihr euren Rollenspielcharakter vorstellt.
    • +2 Questpunkte für den ersten zivilen Teilnehmer.
    • +2 Questpunkte für den ersten polizeilichen Teilnehmer.
    • +2 Questpunkte für den ersten Teilnehmer aus den Reihen der ARAR.
    • +6 Questpunkte für den Teilnehmer mit den meisten Likes.
    • +4 Questpunkte für den Teilnehmer mit den zweitmeisten Likes.
    • +2 Questpunkte für den Teilnehmer mit den drittmeisten Likes.

    Beweisform

    • Video (Min. 60 Sekunden, Max. 180 Sekunden)

    Bisherige Abschlüsse:

    • Lucas Ryan (16 Questpunkte)
    • Muri demir (14 Questpunkte)
    • xEvilface98x (10 Questpunkte)

    Questbeschreibung:

    Du nimmst dir heute Zeit, um ein Fotoalbum zu erstellen, um etwas für die Nachwelt festzuhalten.
    Du möchtest möglich viele Momente festhalten, um deinen Kindern später zu zeigen, was du für ein
    "geiler Hecht" warst.


    Mache Fotos von dir, mit deiner Gang und dem ARAR und Polizisten.
    Erstelle ganz simpel ein kleines Fotoalbum.



    Status:

    • aktiv (endet am 15.05.16 um 23:59 Uhr)

    Belohnung

    • 4 Questpunkte
    • +2 Questpunkte wenn ein getuntes Auto im Bild ist
    • +2 Questpunkte für den ersten gültigen Post

    Beweisform

    • Screenshot (als Post unter diesem Beitrag)

    Bisherige Abschlüsse:

    • Ralf Reynolds (8 Questpunkte)
    • Matthew van Moose (6 Questpunkte)
    • Mrs.Red (6 Questpunkte)
    • LoKi Yggdrasil (6 Questpunkte)
    • Muri Demir (6 Questpunkte)

    Questbeschreibung:

    Ah, das ist ja blöd gelaufen... Die Achse ist wohl hinüber.
    Wer hätte es gedacht, dass überhaupt die Möglichkeit bestehen könne bei der Nutzung der Natur eure Karre kaputt geht?
    Naja wie auch immer.
    Lass deine Karre vom ARAR durchchecken und eine neue Achse einbauen, Am besten lässt du auch eine komplette Wartung durchführen.
    Achso, falls du Adrenalin-Süchtiger Junkie dir den Kopf gestoßen haben solltest beim Sprung, wäre eine medizinischen Behandlung nicht unangebracht.


    Cops können während des Dienstes an dieser Quest ebenfalls teilnehmen.
    Aufgrund der Queststellung, darf der ARAR nur indirekt teilnehmen.

    Status:

    • aktiv (endet am 12.05.16 um 23:59 Uhr)

    Belohnung

    • 7 Questpunkte
    • +2 Questpunkte für den ersten gültigen Post
    • +1500 RP-Punkte bei gutem RP

    Beweisform

    • Video (als Post unter diesem Beitrag)

    Bisherige Abschlüsse:

    • Portal ( 9 Questpunkte + 1500 RP-Punkte)
    • clemgens (7 Questpunkte + 1500 RP-Punkte)
    • Stefan Remsau (7 Questpunkte + 1500 RP-Punkte)
    • Muri Demir (7 Questpunkte + 1500 RP-Punkte)

    Questbeschreibung:

    Was steht den heute so an?
    Puh... wird mal Zeit das alte Auto auszuparken und die Begebenheiten von Altis zu testen.
    Schnappe dir irgendein Auto und finde die beste Rampe auf Altis, um einen grandiosen Sprung hinzulegen.
    Aber bitte pass auf, dass sich kein Hase im Kühlergrill verfängt..., schließlich soll der nächste Ölwechsel ohne Probleme vonstatten gehen.


    Cops und ARARs können an dieser Quest ebenfalls teilnehmen.


    Status:

    • aktiv (endet am 10.05.16 um 23:59 Uhr)

    Belohnung

    • 7 Questpunkte
    • +2 Questpunkte für den ersten gültigen Post
    • +2 Questpunkt, wenn du den Sprung überlebst

    Beweisform

    • Video (als Post unter diesem Beitrag)

    Bisherige Abschlüsse:

    • Jan Steiner (11 Questpunkte)
    • Franz Bergstark (11 Questpunkte)
    • clemgens (9 Questpunkte)
    • Sokrates Mir (9 Questpunkte)
    • Muri Demir (7 Questpunkte)
    • Tom Mayer (7 Questpunkte)
    • Emil Fischer (9 Questpunkte)
    • Moses Hightower (9 Questpunkte)
    • Para Kasenumi (9 Questpunkte)
    • Cronos (9 Questpunkte)
    • Silfer Red (9 Questpunkte)
    • Thye (9 Questpunkte)
    • Ziegelstein (9 Questpunkte)
    • Xewis Kazuki (9 Questpunkte)
    • Knopfie Morris (7 Questpunkte)

    Questbeschreibung:

    Nach dem Besuch bei deinem "Knastbrudi" hast du sein letztes Hab und Gut mitgenommen. Es handelt sich dabei um einen Strohhut und eine 4five.
    Versuche das bestmögliche für diesen Hut und der 4Five zu bekommen. Dies wird vermutlich dadrin enden, dass du ein Reihe von Tauschgeschäften durchführen musst, um etwas sehr Wertiges zu erhalten.
    Hierbei kannst du alles eintauschen. Waffen, Munition, Westen oder evtl Autos, die Zeitweise in deinem Besitzt sind.


    Natürlich sind Waren von Freunden oder Gangmitgliedern nicht erwünscht, da dein Knastbrudi denkt, dass ihr zusammen in einer Gang seid.
    Allerdings bist wegen seiner Haftzeit in eine andere Gang geraten.
    Es würde ihm das Herz brechen, wenn er sieht, dass er ein Gegenstand erhält, welcher von einer anderen Gang "makiert" ist.

    Status:

    • aktiv (endet am 08.05.16 um 23:59 Uhr)

    Belohnung

    • Bis zu 20 Questpunkte - Desto wertiger der Gegenstand, desto mehr Punkte.
    • +2 Questpunkte für den ersten gültigen Post
    • bis zu +2500 RP-Punkte bei gutem Rollenspiel

    Beweisform

    • Video (als Post unter diesem Beitrag) Hierbei reichen jeweils kleinere Ausschnitte, die die Tauschgeschäfte aufzeigen. (z.B. 30 Sec- 1 Minute)

    Bisherige Abschlüsse:

    • Emil Fischer (4+2 Questpunkte + 500 RP-Punkte)
    • Kurt Koblenz (10 Questpunkte + 2500 RP-Punkte)
    • Moses Hightower ( 17 Questpunkte + 2500 RP-Punkte)
    • Marcel Stark (12 Questpunkte + 2500 RP-Punkte)