Das bedeutet das die Zollbeamten eine Unterbehörde der Polizei sind und viele Dinge genau so machen können wie die Polizisten.
Der Zoll und die Polizei unterstehen nicht der selben Behörde somit finde ich es auch ehrlich ziemlich unsinnig.
1. Der Zoll untersteht der Bundeszollverwaltung die wiederum untersteht der Bundesfinanzverwaltung.
2. Die Polizei ist meistens der Behörde für Inneres und Sport unterstellt.
1.1 Der Zoll wiederum ist zum Teil für die Grenzen rund um Deutschland zuständig oder aber auch für Flughäfen, Bahnhöfe, Grenzposten etc. (Schwarzarbeit, Produktpiraterie,
Verbraucherschutz, Steuer- und Abgabegerechtigkeit, Artenschutz, Außenwirtschafts-überwachung, Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität.
2.1 Die Polizei ist für die Öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr zuständig. (Straftaten, Straßenverkehr, Innere Sicherheit)
Der Zoll ist also eher für die Wirtschaft des Landes zuständig, während die Polizei eher für die Landes Sicherheit zuständig ist.
Weder hat der Zoll gleiche Aufgaben wie die Polizei noch unterstehen sie der selben Behörde geschweige denn das der Zoll der Polizei untersteht.
Vereinzelt kann es vorkommen das die Bundespolizei und der Zoll zusammenarbeiten (Rauschgift Bekämpfung).
Ansonsten finde ich die Idee gut aber es fehlt definitiv einiges an Informationen bezüglich der Umsetzung.
MfG,
Chris Redfield