Beiträge von SantaMaria

    Ich danke allen für Ihre Beiträge. Es war eine schöne Zeit und solch ein aufwendiges RP hat seine positiven wie negativen Seiten. Ich denke, dass bei Elan sehr viel Rp möglich ist und auch gewünscht ist. Kleine wie große Gangs geben sich immer wieder Mühe und entwickeln auch ihre eigenen Geschichten und Storys. Auch hier ein großes Lob von mir. Letzt endlich kann jeder innerhalb der Community daran arbeiten, das Rollenspiel weiter zu verbessern, indem er seine eigene Geschichte und Story verwirklicht. Sollten Fragen zwecks eines Gewerbes auftreten kann man natürlich jederzeit zu uns Communitymanagern gehen und sie stellen. Für Vorschläge und Kritik haben wir immer ein offenes Ohr.


    Liebe Grüße

    euer Santa

    Gewerbeamt der Republik Altis

    Hauptstraße 5

    45644 Kavala


    Wirtschaftskanzlei Dr. Eisengrind und Partner

    Zentrum für nachrangige Angelegenheiten

    Postfach 0815

    33733 Bielefeld

    Germany


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir respektieren Ihre freie Entscheidung, Ihr Gewerbe zu schließen und haben dem entsprochen. Um Ihnen die Auflösung Ihrer Niederlassung zu erleichtern haben wir bereits eine Umzugsfirma beauftragt Ihren Möbelbedarf, Kisten und Akten auf einen Kutter bringen zu lassen mit direktem Kurs in die Staaten. Natürlich übernehmen wir Kosten der Firma bis zum Pier. Wir haben Sie versucht telefonisch zu erreichen und darüber in Kenntnis zu setzen, doch erreichten wir nur den Anrufbeantworter unter der Adresse 0815. Der Kutter legt in kürze ab. Wir hoffen natürlich, dass die nachrangigen Angelegenheiten Sie rechtzeitig erreichen und darüber informieren.

    Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und hoffen, dass wir nun all Ihren wünschen zur Schließung entsprochen haben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander Sheppard

    Es geht nicht um die Zafir (Länge der Waffen Metapher *Hust*) Es geht darum das Verhalten zu erklären und zu analysieren. Mit Sicherheit liegt es nicht an einer Waffe, ob die eine oder andere Seite flüchtet. Wir befinden uns hier auf einem Rollenspiel Server einer Militärsimulation. Ich habe es schon mal geschrieben: Ich habe noch nie erlebt das die Zafir im RP innerhalb einer Bedrohung eine Verwendung fand. Im Gegenteil. Schießen kann man ja, aber vorher kommt das Rollenspiel und das ist hier der zentrale Punkt.

    Ich möchte hier zurück zum ursprünglichen Thema kommen: Warum fliehen Rebellen in ein Banditenlager? Das Angebot zur Diskussionsrede steht euch offen. :)

    Wie seid ihr eigentlich von einem angesprochenen Verhalten im Rollenspiel zu Zafir-Ballerei gekommen ??


    Rebellen, wie jeder andere Bewohner unserer Inseln, müssen Ihr Verhalten im Rollenspiel rechtfertigen und begründen können. Es geht hier um das Rollenspiel und nicht um die Länge eurer Waffen. Wenn ihr weniger Chancen seht, müsst ihr diese ausgleichen durch Taktik oder durch noch besseres Rollenspiel.

    Die Polizei ist euch nun mal zu einem guten Teil überlegen. Manchmal muss es auch dazu kommen dies einzugestehen und aufzugeben ;) Ein Banküberfall oder Taten im Rollenspiel gegen den Staat ruft die Polizei auf den Plan. Plant das mit ein und überlegt euch neue Wege ;)

    Ich biete hierzu auch gerne eine Diskussionsrunde an, wenn der Wunsch danach besteht. Viellicht kommt man gemeinsam auf neue Wege!


    LG
    Santa

    Gewerbeaufsicht der Republiken Altis und Tanoa


    Hauptstraße 5


    45644 Kavala

    An

    Wirtschaftskanzlei Dr. Eisengrind und Partner


    790 Eighth Avenue


    NY 10019 Midtown


    USA

    Betreff:

    Verfahren wegen Ausübung illegalen Glücksspiels

    Anhängig: Bußgeldverfahren, Haftbefehl


    Fall: VerGewRichtl-1

    Aktenzeichen der Gegenseite: GA/EG Ö512/17


    Im Auftrag des Richters Jürgen Hold ergeht folgende Entscheidung:

    Aufgrund der Abwesenheit der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren auf Freitag Abend 20 Uhr vertagt.
    Da der Richter eine Untersuchungshaft bis zu diesem Termin nicht für nötig erachtet hatte, wurden Fußfesseln angeordnet. Diese wurden durch eine Kaution in der Höhe von 2 Millionen ersetzt. Die Kaution wurde an den Staat übergeben.



    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander Sheppard

    Gewerbeaufsicht der Republiken Altis und Tanoa


    Hauptstraße 5


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    An

    Wirtschaftskanzlei Dr. Eisengrind und Partner


    790 Eighth Avenue


    NY 10019 Midtown


    USA

    Betreff:

    Verfahren wegen Ausübung illegalen Glücksspiels

    Anhängig: Bußgeldverfahren, Haftbefehl


    Fall: VerGewRichtl-1

    Aktenzeichen der Gegenseite: GA/EG Ö512/17


    Sehr geehrter Herr Teddy Bear,

    Um einer Behörde rechtswidriges Verhalten vorwerfen zu können, müsste ein derartiger Paragraph existieren. Dies ist hier leider nicht der Fall. Davon ab wurden Verfügungen erlassen. Zu diesen Verfügungen hätte sich Ihr Mandant äußern können und auch verteidigen können, wäre er bereit gewesen sich zu stellen. Sie sprechen von rechtswidrigem Verhalten? Ihr Mandant flieht vor den Behörden und verweigert eine Verhandlung. Sie hingegen ignorieren die Begebenheiten, dass durch die vorliegenden Verstöße die Polizei einen Auftrag erhalten hat, ihren Mandanten mit allen Mitteln festzunehmen. Da Sie als seine Vertretung sich gegen die Gesetze und gegen amtliche Entscheidungen stellen sehen wir das als Weigerung zur Kooperation an. Desweiteren Schützen Sie einen gesuchten Straftäter, der seine Grundrechte verloren hat. Sollte Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie mit seiner Flucht zu tun haben oder diese in irgendeiner Form unterstützt haben handeln Sie außerhalb der Gesetze und können bald selbst zum Gesuchten werden.

    Hier ist die Polizei das Gesetz und dessen Umsetzung verpflichtet.


    Eine Vorladung, die Sie verlangt haben, existiert bereits durch die die amtliche Verfügung Ihren Mandanten festzunehmen und bei einer Verhandlung vorstellig zu werden.

    Wir haben Ihnen ausreichend Möglichkeiten gegeben und in unseren Augen ein wunderbares Angebot unterbreitet auf das ich hier nochmal verweise. Dieses Angebot steht weiterhin mit der Änderung, dass sich die maximal Höhe der Strafe nun geändert hat.


    Da Ihr Mandant durch einen einfachen Weg seine volle Legalität und Straffreiheit erlangen könnte sehen wir Ihren Vorwurf des rechtswidrigen Verhaltens als Haltlos an. Die Staatsanwaltschaft hat einen Ermittler eingeschaltet, um weitere Schritte abschätzen zu können. In diesem Punkt sprachen wir bereits mit dem zuständigen Staatsanwalt bei einem entspannten Kaffee. Ich soll Ihnen viele Grüße ausrichten.

    Durch amtlichen Beschluss wurde entschieden:


    Die Strafe von 10 Millionen Altis Dollar auf 15 Millionen Altis Dollar zu erhöhen.

    Hinzukommt das die Ermittlungsbehörden weitere Anklagen bei einer Verhaftung prüfen werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Alexnder Sheppard


    Gewerbeaufsicht

    Gewerbeaufsicht der Republiken Altis und Tanoa
    Hauptstraße 5
    45644 Kavala



    An

    Wirtschaftskanzlei Dr. Eisengrind und Partner
    790 Eighth Avenue
    NY 10019 Midtown


    USA

    Betreff:

    Verfahren wegen Ausübung illegalen Glücksspiels

    Anhängig: Bußgeldverfahren, Haftbefehl


    Fall: VerGewRichtl-1

    Aktenzeichen der Gegenseite: GA/EG Ö512/17


    Sehr geehrter Herr Bear,

    Rechtsstaatlichkeit ist ein Prinzip, welches in Demokratien zu gewährleisten ist. Ein Polizeistaat hingegen, verlässt sich auf seine Dienstvorschriften und Gesetzesbücher. Diese sehen wir als eindeutig verletzt an.

    Trotz Ihrer deutlichen Worte, danke ich Ihnen für Ihre Ausführungen.

    Die Verfügung zur Ausstellung des Haftbefehls wurde an die zuständige Behörde übergeben.


    Der Verstoß gegen §8a StGB und Artikel 8 und 12 BGB führt dazu, dass ihren Mandanten die Grundrechte verwehrt werden können.

    Es wurde bisher Ihr Widerspruchsbescheid abgelehnt und damit die aufschiebende Wirkung des Haftbefehls und des Gewerbebußgeldbescheids. Die Polizei wird weiterhin ihre Mittel einsetzen, um Ihre Mandanten fest zu nehmen. Ich hoffe weiterhin, dass Sie meinem rechtlichen Rat nach kommen und Ihren Mandanten empfehlen, sich den Vollzugsbehörden und damit einer Verhandlung zu stellen.


    Weil Ihrem Mandanten die Grundrechte verwehrt werden können, sollten Sie das großzügige Angebot annehmen:

    Ihr Mandant stellt sich, es wird Ihm eine Verhandlung gewährt und garantiert, dass die Höhe des Bußgeldes variable sein wird. Hinzukommt, dass nur durch eine Kooperation Ihres Mandanten eine wage Möglichkeit besteht, weiteren Anträgen zu entsprechen und das Gewerbe wieder zu legalisieren.

    Mit freundlichen Grüßen


    Alexander Sheppard


    Gewerbeaufsicht

    Gewerbeaufsicht der Republiken Altis und Tanoa
    Hauptstraße 5
    45644 Kavala



    An

    Wirtschaftskanzlei Dr. Eisengrind und Partner
    790 Eighth Avenue
    NY 10019 Midtown
    USA

    Betreff:

    Verfahren wegen Ausübung illegalen Glücksspiels

    Anhängig: Bußgeldverfahren, Haftbefehl


    Fall: VerGewRichtl-1

    Aktenzeichen der Gegenseite: GA/EG Ö512/17

    Die Gewerbeaufsicht ist in dem Gewerbebußgeldverfahren die Entscheidende Behörde. Man könnte Sie in dieser Angelegenheit als Richterliche Instant bezeichnen. Aus diesem Grund sind die Verfügungen zunächst rechtsverbindlich. Einspruch kann nur in folgender Form erhoben werden: Ihre Mandanten stellen sich den Vollzugsbehörden und stimmen einer Verhandlung zu. Hierbei muss von Ihren Mandanten ein formeller Antrag zur Genehmigung einer Lotterie anhängig sein. Das Gewerbebußgeld wird erhoben, jedoch die Höhe während eines derartigen Verfahrens neu festgelegt mit der Beschränkung zur maximal Strafe von 10 Millionen. Vertreter des Polizeistaates wird die Rechtsabteilung der Staatsvertretung sein, während das Gewerbeamt/Aufsichtsbehörde den Vorsitz führt. Dementsprechend empfehle ich Ihnen derartige zynische Äußerungen über den Inhalt unserer Verfügungen sein zu lassen.

    Hiermit wiederspricht die Gewerbeaufsicht Ihren Ausführungen:


    - Bei einem Gewerbe müssen alle Aktionen/Handlungen genehmigt und amtlich niedergelegt worden sein. In diesem Fall genügt ein kurzer, formeller Antrag im entsprechenden Amt.


    - Weitere Updates sind genehmigt. Dies bezieht sich aber auf kleinere Änderung des entsprechenden Gambelns in dem wir nicht eingreifen müssen.

    o Hierzu als Beispiel ist der Rouletttisch anzuführen:

    o Hier kann die Geschäftsführung jederzeit Änderungen an Wahrscheinlichkeit und Auszahlungshöhe bei Gewinn selbst festlegen.

    o Updates sind nur bei vorhandenen Spielen genehmigt.

    o Werden weitere Spiele nicht gemeldet kann das zu einer Anklage führen, wie hier vorliegend.


    - Zur Expansion: Es gab vorläufige Gespräche über weitere Mitarbeiter. Expansion in Form von weiteren Spielen waren zwar angesprochen aber nicht beantragt. Es bedarf jedoch eines Antrages zu jedem weiteren Spiel oder Mitarbeiter und einer amtlichen Bestätigung. Dieser Zustand kann im Nachhinein nicht geheilt werden.


    - Ihre Mandanten haben eine Glückspiellizenz erworben zu folgenden Spielen:

    o Jackpot

    o Coin Flip

    o Roulette

    o Crash

    - Es liegen keine weiteren Lizenzen vor.


    Wir bedauern die zusätzlichen Kosten Ihrer Mandanten, sehen jedoch in Ihrer Begründung keine Veranlassung der Vollstreckung oder dem Haftbefehl Aufschub zu gewähren. In unseren Augen kann diese Misere gelöst werden durch:

    - Einen formallen Antrag im Gewerbeamt

    - Bezahlung des Gewerbebußgeldes


    Da es sich hier um Verstöße handelt, aus denen sich eine Haftstrafe ergibt, kann eine Verringerung nur erreicht werden, wenn sich Ihre Mandanten stellen und keine weiteren Kosten verursachen. Es wurde bereits eine SOKO Gambling gegründet und die Vollzugsbehörden sind auf der Suche nach Ihren Mandanten.

    Sie sollten Ihren Mandanten weiterhin empfehlen sich einer Verhandlung zu stellen, in der über eine Höhe und über die Haftstrafe entschieden werden kann. Nach aktueller Meinung unsererseits bleiben alle Verfügungen bestehen.

    Sollten sich Ihre Mandanten nicht in naher Zukunft zu diesem Verfahren stellen kann sowohl die Haftstrafe als auch das Gewerbebußgeld erhöht werden, anteilig an dem Gewinn des Gewerbes.


    Durch amtlichen Beschluss entgeht folgende Entscheidung:

    Das Widerspruchsverfahren in Verbindung mit der Aufschiebung der Haftstrafe und des Gewerbebußgeldes wird hiermit abgelehnt.

    Mit freundlichen Grüßen


    Alexander Sheppard

    Gewerbeaufsicht

    An

    Elan Gambling GmbH

    31415 Pyrgos,

    Am Marktplatz 1a

    Etage 3


    von

    Gewerbeaufsicht Elan

    Hauptstr. 5

    45644 Kavala


    Betreff:

    Verfahren wegen Ausübung illegalen Glücksspiels

    Anhängig: Bußgeldverfahren, Haftbefehl


    Fall: VerGewRichtl-1


    Sehr geehrte Geschäftsführer von Elan Gambling,

    leider hat uns Ihr Anwalt keine Adresse zu kommen lassen. Insofern müssen wir Ihnen ein Schreiben zu schicken und können den Eingang Ihrer Anwälte nicht bestätigen. Des weiteren weiße ich Sie darauf hin, dass es sich hierbei um ein Verstoß gegen Artikel 8 BGB handelt. Hierdurch lässt sich ein Verstoß gegen Artikel 12 herleiten. Aufgrund des Inhaltes des Artikels kann keine Gegenklage zunächst erhoben werden.


    Das Bußgeld geht zunächst über die Behörden an das zuständige Gewerbeamt. Hierbei kann später durch Kooperation und Vollzug der Verfügung um eine Rückzahlung einer Teilsumme gebeten werden.


    Insofern gelten die Verfügungen weiterhin. Sollten Sie in einem Gespräch bei den Behörden zu den vorliegenden Fall befragt werden kann durch Vorlage des formellen Antrages und der Bezahlung des Bußgeldes ein Haftbefehl ausgesetzt werden durch Zustimmung der Behörde. (Siehe vorranngegangenes Schreiben).


    Mit freundlichen Grüßen


    Gewerbeaufsicht

    An

    Elan Gambling GmbH

    31415 Pyrgos,

    Am Marktplatz 1a

    Etage 3


    von

    Gewerbeaufsicht Elan

    Hauptstr. 5

    45644 Kavala


    Betreff:

    Verfahren wegen Ausübung illegalen Glücksspiels

    Anhängig: Bußgeldverfahren, Haftbefehl


    Fall: VerGewRichtl-1


    Sehr geehrte Geschäftsführer von Elan Gambling,

    Ich danke ihnen zunächst für Ihre Antwort. Leider gehen Sie in keiner Weise auf die oben beschriebene Sachverhalte ein. Aus diesem Grund erinnere ich noch einmal an das obige Schreiben. Die Verfügungen zum Bußgeld, der Vorladung und die damit einhergehenden Haftbefehle sind bereits rechtskräftig. Die Ausführung obliegt leitenden Beamten des Strafvollzugssystems der Inseln Altis und Tanoa.


    Um Antworten besser zu ordnen zu können erhält dieser Fall das Aktenzeichen: VerGewRichtl-1


    Ebenso ist Ihr entgegenkommen vermerkt, dass Sie vorerst die Lotterie deaktiviert/gestoppt haben. Dies muss jedoch durch einen amtlichen Vertreter bestätigt werden.

    Ich erinnere Sie an dieser Stelle erneut, dass Sie schnellstmöglich Kontakt mit den Behörden aufnehmen sollten und sich stellen sollten, um weitere Kosten zu minimieren.

    Die Verfügung zum Bußgeld kann an den Geschäftsführern vollzogen werden. Ausstellende Beamte des Bescheids müssen eine leitende Position innehaben.

    Die Verfügung zum Haftbefehl bei Verweigerung der Vorladung oder Bezahlung des Bußgeldes kann durch einen Beamten vollzogen werden und gilt gegenüber jedem Mitglied des Gewerbes. Ausstellung des Haftbefehls geschieht durch den betreffenden Beamten. Haftbefehl wird nach §8a Stgb, Artikel 8 BGB und Artikel 12 verfügt.

    Die Verfügung zum Haftbefehl ist auszusetzen, wenn zum Zeitpunkt der Festnahme das Bußgeld bezahlt und ein formeller Antrag bereits eingereicht wurde.


    Mit freundlichen Grüßen


    Gewerbeaufsicht

    An

    Elan Gambling GmbH

    31415 Pyrgos,

    Am Marktplatz 1a

    Etage 3


    von

    Gewerbeaufsicht Elan

    Hauptstr. 5

    45644 Kavala


    Einleitung eines Verfahrens wegen Ausübung illegalen Glücksspiels

    Anhängig: Bußgeldverfahren, Haftbefehl

    Sehr geehrte Damen und Herren von Elan Gambling,


    das Gewerbeamt und deren Vorsitzende erhielten Informationen zu einem Update von Elan Gambling. Hierzu wurden uns mitgeteilt, dass eine Lotterie dem Casino beigefügt wurde . Nach einer internen Prüfung stellten wir fest, dass eine Lotterie außerhalb der bisherigen Genehmigungen von statten geht. In diesem Zuge haben wir die Rechtsabteilung der Staatsvertretung über diese Vorgänge informiert.

    Im zweiten Zuge unserer Prüfung nahmen wir Kontakt auf mit der Aydin Lotterie. Da diese auf den Inseln die aktuellen Marktrechte(Lotterie) innehat, mussten wir zunächst sicherstellen, ob diese hier verletzt wurden. Nach einer Aussage der Geschäftsführung liegt hier jedoch kein Verstoß vor (Zeugenaussage 16:45 Geschäftsführung Aydin Lotterie.)

    Nachdem die Marktrechte überprüft wurden stellten wir fest, dass die Lotterie von Elan Gambling außerhalb der bisherigen Rechte veröffentlicht wurde. Dies führt zu einem Verstoß der Glücksspiel Richtlinien unserer Inseln.

    In diesem Zuge wurde ein Antrag an die zuständige Rechtsabteilung der Staatsvertretung zur Vollstreckung eines Haftbefehls und eines Bußgeldverfahren eingereicht.

    Im jetzigen Augenblick wird das Gewerbe Elan Gambling durch den Verstoß gegen die Glücksspiel Richtlinien als illegales Glücksspiel Gewerbe angesehen und deren Mitglieder und Geschäftsführung sind zur Vorladung bei den Behörden zu erscheinen.


    Zusammenfassend:

    • Es liegt ein Verstoß gegen §8a STGB vor.
      • Begründung: Ausübung eines Berufes(hier Glücksspiel: Lotterie) ohne vorherige Genehmigung. Hiermit liegt ein Verstoß gegen vereinbarte Richtlinie des Glücksspiels vor.
    • Es liegt ein Verstoß gegen Artikel 8 BGB vor.
      • Begründung: Sie haben sich als Lotterie ausgegeben ohne betreffende Berufsbezeichnungen oder Genehmigungen eingeholt zu haben.
    • Hieraus ergibt sich ein Verstoß in Verbindung mit Artikel 12 BGB.
      • Begründung: Sie haben gegen Artikel 8 (s.o.) verstoßen. Dies kann bei weiterer Weigerung/fehlender Genehmigung zur Verwirkung von Grundrechten führen.

    Gegen oben genannte Verstöße kann sich bei Anerkennung der Vorladung geäußert werden. Die Verfügungen können je nach Entwicklung des Falls verändert werden.


    Hiermit wird folgendes verfügt:

    • Das Gewerbe Elan Gambling hat eine Bußgeldhöhe von 10 Millionen Altis Dollar an das Gewerbe Amt zu entrichten. Diese Summe kann den Vollzugsbehörden übergeben werden, jedoch nur an leitende Beamte.
    • Bis zur Einreichung eines formellen Antrags zur Genehmigung einer Lotterie wird das Gewerbe Elan Gambling als illegal angesehen. Vollzugsbehörden können demnach entsprechende Personen in Gewahrsam nehmen. Begründung hierbei ist die Ausübung Illegales Glücksspiel und oben genannte Verstöße.
    • Es wird weiterhin verfügt das beide Verfügungen erfüllt sein müssen, um das Gewerbe wieder als allgemein geltend anerkennen zu können.
    • Bei Verzögerungen können die Maßnahmen erweitert/erhöht werden.

    Vollstrecker der oben genannten Verfügung ist die Rechtsabteilung der Staatsvertretung und das Gewerbe Amt


    Mit freundlichen Grüßen

    Gewerbeamt

    Hier spielen wir aber dennoch auf einem Rollenspiel Server. Wenn man RP erleben möchte und seine Geschichte anderen erzählen mag ist Team Elan genau der richtige Server.

    Dann kann ja die Waffe gezogen werden ;)

    Huhu,

    wir sind aktuell dran und schauen uns die Situationen genauer an und natürlich eure Meinungen. Hierzu kann man auch gerne mal zu uns in den Channel Ersuch: Communitymanager kommen und mal bei uns dampf ablassen. Vielleicht finden wir in diesem Gespräch Punkte, die uns Cms weiterhelfen euch zu helfen ;)


    Was mir bisher aufgefallen ist:

    Wir sind auf einem Rollenspielserver und viele meinen das: "Call ist raus" eine gängige Methode ist, um Personen zu überfallen. Im Allgemeinen ist schon der Ausdruck "Call" nicht hilftreich.


    Tipp 1:

    Ihr müsst bei einem Überfall eure Motive und eure Absichten deutlich machen. Steigt die Gegenseite in das Rollenspiel ein, muss sein eigenes Rollenspiel wiederum angepasst werden. Denn es kann euch passieren, dass euch die Gegenpartei im Rollenspiel jegliche Möglichkeit nimmt, zu schießen. Ihr spielt Tennis im Rollenspiel. Ihr spielt einen Ball zu und müsst auf den nächsten Ball warten, bis ihr reagieren könnt.


    Tipp 2:

    In welcher Form Ihr den Überfall gestalltet, ist vollkommend euch überlassen, nur ist : "Stehen bleiben sonst tod" kein Rollenspiel. Benutzt eure Fantasie und schmückt das aus. Und nein: Das ganze ist nicht ausgeschmückt in dem Ihr sagt: "Stehen bleiben sonst durch 3 man tod".


    Tipp 3:

    Keiner auf Altis Life hasst zu 100 % Feuergefechte. Nur sind diese um Welten spannender, wenn ausführliches Rollenspiel betrieben wurde und sich daraus das Feuergefecht entwickelt. Für euch ist es doch keine Herrausforderung ein LKW anzuhalten mit Waffengewalt. Aber es ist eine Herrausforderung, in durch Rollenspiel und Bedrohung am Ende abzuluxen. ;)


    Tipp 4: Für die, die Überfallen werden:

    Es gibt schon einige Gangs, die entweder einen Teil eurer Ladung möchten, euch dafür aber komplett beschützen oder sogar Gangs die kostenfrei euch zur Seite stehen. Erkundigt euch im Rollenspiel nach solchen Kameraden. Hier sind gerade die Rebellen gefragt. Nicht umsonst gibt es hier die Möglichkeit sich an dem Kodex zu orientieren. Ihr seid Kameraden! Unterstützt euch gegenseitig gegen Überfälle durch Banditen oder Verrätern der Rebellion.


    Tipp 5: Für die, die Überfallen werden:

    Haltet an, wenn man euch darum bittet und fordert sie im Rollenspiel. Probiert es mal aus :) Ihr erkennt, dass das Kameraden sind ? Fragt sie warum sie einen Bruder überfallen. Bietet ihnen einen Teil eure Ladung an oder findet eine andere Lücke in Ihrem Rollenspiel und nutzt diese gegen Sie, um davon zu kommen.



    Am Ende gibt es für beide Seiten immer wieder Punkte, worran gearbeitet werden kann. Die Partei, die Überfallen wird sollte nicht gleich ausflippen und selbst agressiv reagieren. Die Partei die Überfällt sollte eine Geschichte entwicklen, um Motive und Absichten deutlich zu machen. Rollenspiel steht ihr an erster Stelle und damit euer Leben, nicht die Kugel in der Waffe. Diese kommt erst danach.


    An dieser Stelle herzlichen Dank, an alle die dabei helfen :)


    Liebe Grüße und ich hoffe es hilft einigen weiter. Bei fragen kann man sich gerne bei Lutz oder mir im Communitymanagment melden.

    SantaMaria alias Alexander Sheppard

    Questbeschreibung:

    Vieler Orts beginnen nun die langen Sommerferien und es werden viele Anfänger und Neuankömmlinge auf unseren Insel anreisen.

    Treffe dich gemeinsam mit deinen Freunden mit Anfängern und zeige Ihnen, was unsere Insel zu bieten hat. Helf Ihnen bei Ihren ersten Schritten auf unseren Inseln.
    Mache von dir und deinen Freunden ein Bild gemeinsam mit einem oder mehreren Anfängern.
    Mit einem lustigen und spannenden Video kannst du extra Punkte sammeln.

    (Die Namen der Teilnehmer müssen zu erkennen sein auf einem Foto oder einem Video)



    Status:

    • Aktiv bis zum 03.08. um 22 Uhr


    Belohnung:

    • +5 für den Abschluss der Quest
    • +3 wenn ihr 3 - 5 Leute seid
    • +5 wenn ihr mehr als 4 Anfängern helft (Alle müssen auf dem Bild zu erkennen sein)
    • +2 für den ersten gültigen Post
    • +5 für ein witziges Video gemeinsam mit dir und den Anfängern

    Zentral ist doch, dass hier darum gebeten wird, eure Lebensretter nicht im Side zu beleidigen.


    Niemals der Person ein Messer in Rücken rammen, auf deren Hilfe du immer wieder angewiesen bist.

    Entweder man möchte auf einen ARAR warten, dann nimmt man die Wartezeit in kauf, quasi wie ein Vertrag, oder du klickst Neues Leben.


    Dies ist deine freie Entscheidung. Respektiert eure Lebensretter :)


    Tut mir aber den Gefallen und seid auch bei den jetzigen Wartezeiten so sportlich, dass nicht noch die gewinnende Partei eines Gefechtes zu einem ARAR geht und sagt: "Wartet noch eine halbe Stunde". Dies ist doch etwas überzogen, gerade wenn die Leute am Boden schon die ARARs neben einen knien gesehen haben. Mann muss es ja dann nicht noch ausreizten ;)


    Alles in allem: Respektiert euch gegenseitig und lebt eure Storys.