Beiträge von Janosch Eiter

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    ARAR e.V.      

    Cargobob Str. 125

    94523 Athira

    Tanoa



    Unser Aktenzeichen: TE-A-SEU-1142 (bitte immer angeben!)


    Ihr Aktenzeichen: BG/SA Z 247/17




    Sehr geehrter Herr Dr. Korumpel Eisengrind,



    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Wir würden Ihren Mandanten gerne einen neuen Termin am 04.09.2017 um 18:00 Uhr geben.

    Die Ärztliche Untersuchung findet wie gehabt am ARAR HQ am Internationalen Flughafen von Altis statt.


    Ansprechparter hier Dr. Anton Biotika sowie Dr. Janosch Eiter.



    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Janosch Eiter

    Guten Tag meine sehr verehrten Damen und Herren,


    mein Name ist Dr. Janosch Eiter. Ich arbeite zurzeit auf Tanoa als behandelnder Arzt.

    Hie bekomme ich jeden Tag eine Vielzahl an infizierten Personen auf den Behandlungstisch. Sei es nun Gelbfieber, Malaria oder eben jene Infektion welche ich mit Parkinson vergleichen würde.


    Durch mehrere Studien haben meine Kollegen und ich jedoch ein erschreckendes Resultat zu Tage gefördert. Bei meinen Patienten mit der „Parkinsonähnlichen Infektion“, kurz „PI“, ist in letzter Zeit eine hohe Rückfallquote aufgetreten. Die meisten rückfälligen Personen liegen bereits im Koma oder sind verstorben.


    Ich möchte daher dringlichst bei einer zeitigen Verteilung von Medikamenten an alle dahergelaufenen Personen meine Bedenken äußern. Eine unkontrollierte Vergabe eben jenen Medikamentes, kann sich anscheinend negativ auf das kognitive Zentrum eines Patienten auswirken. Personen mit veränderten Strängen der Z-DNA haben hier nach jetzigen Erkenntnisstand eine geringere und schwierigere Chance auf vollständige Heilung.


    Daher bitte ich die Regierung sich mit Kreuzwirkungen Ihres neuen Medikamentes umgehend zu befassen und ggf. eine Probe des Medikamentes unserer Forschungsstation zukommen zu lassen. Ich denke dass ein Langzeittest der Medikamente hier unabdingbar ist.


    Hochachtungsvoll,


    Dr. Janosch Eiter

    Ich kann mich da dem Opium nur anschließen. Wenn ein Fahrzeug durch einen Polizeibeamten beschlagnahmt werden muss, wird wohl ein triftiger Grund (gesetzeswidrige Handlung) für eine zeitweise Sicherstellung des Fahrzeugs vorliegen.


    Sollte im Einzelfall entscheiden werden, dass ein Fahrzeug nicht für 24h sichergestellt werden muss, kann ein ARAR Mitarbeiter angefordert werden um das Fahrzeug zu entfernen.

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