§1 Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen oder Flugobjekten.
Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens (Spieler) oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet,hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein.
- Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist, falls dies nicht so ist, wird mit einem Bußgeld bestraft.
§2a Illegale Güter Kat. I
- Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (0-250K $ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
- Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit Geldstrafe von bis zu 250.000$ bestraft.
§2b Illegale Güter Kat. II
- Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (250k-600k$ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
- Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit einer Haftstrafe von 10 Monaten bis zu 20Monaten bestraft.
§2c Illegale Güter Kat. III
Wer bewusst mit Illegalen Gütern siehe (Güterliste) im Einzelfall von (600k$+ Verkaufspreis) Handel möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
Falls solch Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bis zu 30 Monaten (30 Minuten) bestraft.
§3 Handel m. exotischen Gütern
Wer bewusst mit nicht inländischen oder in kontinentalen Gütern im Einzelfall handeln möchte, bedarf dazu eine erforderliche Erlaubnis,
Falls solch eine Erlaubnis durch das Bundesinstitut nicht gegeben ist, so wirkt dies Strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Monaten (10 Minuten) oder mit Geldstrafe bestraft. Das Ausmaß der Straftat wird durch den §2 a-c festgelegt.
Güterliste
Gut | Endprodukt | Status |
Kupfererz | Kupferbarren | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Stein | Zement | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Sand | Glas | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Eisenerz | Eisenbarren | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Zuckerrohr | Zucker | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Salz | Raffiniertes Salz | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Tabakblüte | Zigarette | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Hopfen | Bier | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Silbererz | Silberbarren | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Rohdiamant | Geschliffener Diamant | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Rohöl | Heizöl | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
- / - |
Petrolium | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
- / - |
Benzin | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
- / - |
Kerosin | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
Uranerz | Uran | legal, bei Vorlage einer gültigen Lizenz |
- / - |
Plutonium | illegal, Abfallprodukt muss verworfen werden |
Schädel | Schrumpfkopf | illegal |
Plutonium | waffenfähiges Plutonium | illegal |
Schildkröten | - / - |
illegal |
Goldbarren |
- / - |
illegal |