In den Gesetzesbüchern gibt es einen Paragraphen der andeutet das bisher als illegal gelistete Waffen einer Prüfung durch die Polizei unterzogen werden können um im Anschluss möglicherweise als legal eingestuft werden zu können.
Jegliche nicht gelistete Waffe ist als illegal einzustufen, bis sie einer besonderen polizeilichen Untersuchung vollzogen und in dieser Anlage als legal vermerkt wurde.
Wo und in welcher Form kann ich eine solche Prüfung beantragen?