Prüfung auf legalität von Waffen

  • In den Gesetzesbüchern gibt es einen Paragraphen der andeutet das bisher als illegal gelistete Waffen einer Prüfung durch die Polizei unterzogen werden können um im Anschluss möglicherweise als legal eingestuft werden zu können.



    Jegliche nicht gelistete Waffe ist als illegal einzustufen, bis sie einer besonderen polizeilichen Untersuchung vollzogen und in dieser Anlage als legal vermerkt wurde.


    Wo und in welcher Form kann ich eine solche Prüfung beantragen?

  • Da es sich hier laut Gesetzt um eine besondere polizeiliche Untersuchung handeln wird, sollte ein Antrag an die Polizeileitung gestellt werden und eine Kopie des Antrages an die Bürgermeister gesendet werden.


    Natürlich sollte man hier die Anlage 1 zum Waffengesetzt berücksichtigen, da hier schon ein Größtteil der Waffen als illegal eingestuft worden sind.
    Somit würde bei den aufgelisteten Waffen dein Anliegen wegfallen, da diese bereits eingestuft sind.
    >>> Anlage 1 - Waffengesetz <<<


    Sollte es sich bei der Prüfung um eine Waffe handeln, welche nicht aufgelistet ist, so sollte hier das Augenmerk vor der Antragsstellung auf das Waffengesetzt unter dem Punkt "Kriegswaffen" gelegt werden,
    um eine Unnötige bearbeitung zu verhindern.


    Entscheidungen treffe ich aus der Nase heraus. Schließlich heißt es ja, „Immer der Nase nach“ ;)

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