Spieler, welche sich in dem unmittelbaren (durch keinen oder kaum einen räumlichen oder zeitlichen Abstand getrennt) Umfeld einer Schießerei bewusst aufhalten (und dieses nicht passieren) und bei eventuellem Beschuss (Kugelhagel) sterben, nicht willkürlich (absichtlich) getötet worden sind.
Dieser Passus ist unzureichend erläutert, denn es erlaubt eine großen Handlungsspielraum, was zu ungereimtheiten führen kann und so mögliche RDMer von einer Bestrafung bewahrt. Sie könne sich durch diese " Rechtliche Grauzone" ihre Taten absichern!
Hierzu meine Definition dieser Regel, die natürlich verändert werden kann, jedoch im Prinzip die Grauzone umschifft
Spieler, die sich in der Nähe eines Gefechtes (Schießerei) befinden, d.h. im Umkreis von etwa 50m* und nur aufgrund dessen sich dort aufhalten (aktive Position maßgeblich*), sind, sofern sie dabei sterben, als nicht willkürlich getötet zu betrachten.
·*Der Umkreis kann auch vergrößert werden, wenn es dies erfordert und auch nötig ist. Als Bsp.: Findet ein Gefecht in einem Haus statt, so ist es nicht erforderlich den Umkreis zu erweitern, weil die Beteiligten sich innerhalb eines Hauses befinden. Sollte aber von außen auf das Haus geschossen werden, so ist es erforderlich den Umkreis zu vergrößern (Es muss die Gewissenheit bestehen, das jemand von da außen auch schießt und nicht nur weil jemand sagt, dass irgendwo weit entfernt einer ist)
·** Als aktive Position wird gemeint, dass
oEr im Schusswechsel beteiligt , bzw. sich in einer Position befindet , mit der zu rechnen ist, dass er sich am Schusswechsel beteiligen könnte
o
Das ist mein Vorschlag dazu, weil ich oftmal wegen diesem Passus rdm wurde und sich die Spieler darauf beruht haben, was meines Erachtens lächerlich ist
Gruß Der_Trompeter,