Die TASS und ihre Rechte

  • Mal ganz ehrlich. Nicht jeder der ein Fahrzeug in Banditenlackierung fährt/besitzt ist gleich ein Bandit.
    Eventuell waren sie einmal Banditen, können aber mittlerweile auch Zivilist oder Rebell sein und dieses Fahrzeug noch aus ihrer Banditenzeit besitzen. (So wie bei mir).
    Zudem muss es im Endeffekt gar nicht das Fahrzeug der Person sein die ihr da festhaltet. Ihr könnt gar nicht überprüfen wem das Fahrzeug gehört.
    Es könnte z.B. auch einem Kumpel gehören der der betroffenen Person das Fahrzeug nur geliehen hat.


    Das mit der "Die Polizisten haben gesagt, wir brauchen eurer Hilfe," ist zu dem ja in Ordnung, ABER da ihr eine 3. Partei seit, müsst ihr euch laut Regelwerk trotzdem ankündigen, ansonsten wäre das meiner Meinung nach RDM,
    da ihr in keinem RP mit der betroffen Partei beteiligt wart (zumindest so wie du es im Text beschrieben hast ist das so).


    Zudem ist es Blödsinn jemanden festzuhalten und der Polizei zu übergeben, nur weil er der Gang angehört, die wann anders einmal jemanden ausgeraubt hat, die festgehaltene Person aber nicht dabei war.
    Zudem könnt ihr niemanden festnehmen und zur Polizei bringen, wegen einer Aktion die ihr euch gemerkt hat, er aber schon seine Strafe abgesessen hat.

  • Paragraphen dienen der Veranschaulichung



    §1 Vermummungsverbot
    In den Städten Pyrgos, Sofia, Athira und Kavala ist es dem Bürger
    untersagt das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der
    Identität zu verhindern.
    Bei Missachtung wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen von 1 Monat bis zu 3 Monaten (3 Minuten) geahndet
    (Aus RP technischen Gründen ok kenne da leider den Antrag nicht ganz genau)


    §3 Bedrohung
    Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm
    nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Geldstrafe
    bestraft, welche dem angedrohten Verbrechen entspricht.
    Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen
    vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm
    nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.


    §8 Amtsanamßung / Imitieren der Staatsmacht
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder
    eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes
    vorgenommen werden darf, ebenso gilt das Tragen der Ausrüstung der Amts
    ausübenden Staatsgewalt, wird mit Freiheitsstrafe von 2 Monaten (2
    Minuten) bis 10 Monaten (10 Minuten) oder mit einer Geldstrafe bestraft.


    §17 Freiheitsberaubung
    Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 20 Monaten ( 20 Minuten ) bestraft.


    Der Versuch ist strafbar und kann, aber muss nicht, mildernde Umstände bei der Freiheitsstrafe mit sich führen.
    Verursacht
    der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung
    den Tod des Opfers, so ist die Strafe auf die des, laut §19b StGB, Mordes anzuheben.



    Amtsanmaßung ist etwas dünne, aber ansonsten dürfte das in etwa hinhauen. An die TASS bitte einmal die oben geposteten Gesetze durchlesen. Ich sage nicht dass ihr dagegen verstoßen habt aber es sollte zumindestens euch zum Nachdenken anregen.


    Ich verstehe den Punkt, der bisher genannt wurde, dass TASS vermehrt gerufen wird und auch anstelle der Polizei von Bürgern auf Tanoa. Die Polizei war nicht ganz so aktiv auf Tanoa, wie auf Altis was sich aber mittlerweile auch längst ausgeglichen hat.


    Ihr hattet einen super Ruf. Ich habe bisher viel Gutes Gehört, jedoch auch dass ihr euch vermehrt als Polizisten Ersatz gezeigt habt.


    Ich kenne eure Lage als ´Sicherheitsfirma nur zu gut. Hatte selbst eine auf einen anderen Server und war in einer ähnlichen Situation. Ihr seid jedoch kein staatlicher Apparat und im Gewerbeantrag steht in keinster Weise, dass ihr Straffreiheit genießt. Wenn ihr Menschen festsetzt und nach dem Video zu Beurteilen: Überfällt, sie mit dem Leben bedroht, ihnen die Klamotten abnemmt, sie fesselt und sie ihrer Freiheit beraubt verstoßt ihr gegen das Gesetz in sofern ihr nicht durch eine Genehmigung dazu berechtigt wart. Mal davon abgesehen dass es ein Überfall Rp war mit dem Satz: "Dies ist kein Überfall" aber sehr schön abgerundet wurde.


    Was ich nicht in Ordnung finde von vielen hier im Forum:


    Bisjetzt habe ich nur von Fragezeichen Fällen gehört. Dies ist der erste wirkliche Fehler denn ich mitbekomme. Ansonsten genießt die TASS einen hervoragenden Ruf. Kritik ist eine Sache aber das hier geht fast schon zu weit.
    Gerade weil die Herren einen guten Ruf haben haben sie eine zweite Chance verdient.


    Tass: Lest euch die oben genannten Artikel mal durch und bedenkt dass ihr nicht über sondern unterem dem Gesetz steht. Euer handeln und euer RP muss sich danach richtigen oder wird durch den Notwehr Paragraphen legitimiert. ;) Bedenkt das bei zukünftigen Maßnahmen.


    Liebe Grüße

    Konfuzius sprach:
    Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: durch Nachdenken ist der edelste, durch Nachahmen der einfachste, durch Erfahrung der bitterste.

  • Die Problematik besteht darin, dass die TASS ihre Rechte zu Zwecken ausnutzt, die sie nicht angemeldet haben. Mit Rechten meine ich z.B. das Tragen von einer CAR-95 oder das Fahren eines Ifrits. Diese Rechte wurden der TASS gegeben umd Begleitschutz zu gegeben und nicht um aktiv auf Banditenjagd zu gehen. Also findet hier ein Missbrach der Rechte statt. Banditen jagen kann im Prinzip jeder, dennoch sollte das RP im Vordergrund stehen. Aber wir von der Polizei können gegen die TASS kaum Strafen, wie z.B. Freiheitsberaibung aushängen, was bei "normalen" Rebellen möglich und denkbar wäre. Halt je nach Situation.

    - Polizeihauptkomissar Roy Beer | Karl Laschnikow | Rettungspilot Lee Belle -

  • Jeder Bürger ist vor dem Gesetz gleich. Wenn die TASS gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, müssen sie sich genauso dafür verantworten wie jeder andere Bürger auch, insofern ihr Handeln nicht genehmigt oder durch den Notwehr Paragraphen legitimiert ist. Inwiefern hier das Gewerbe ausgenutzt wird haben wir nicht zu entscheiden und spielt bei Kritik und Verbesserungen auch keine Rolle. Wir sind hier um Kritk zu äußern und Verbesserungen anzuregen. Demnach haben die TASS die Chance die Kritik ernst zu nehmen und etwas zu verändern. Eine Beschwerde über das Gewerbe, falls überhaupt notwenidg, sollte an die Gewerbeaufsicht geschickt werden und nicht öffentlich ins Forum.

    Konfuzius sprach:
    Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: durch Nachdenken ist der edelste, durch Nachahmen der einfachste, durch Erfahrung der bitterste.

  • Ich wollte hier kein Ärger machen war nicht meine Absicht aber bitte könnte dieses Thema nicht in Richtung höhere Instanz geschoben werden bevor das wieder mal Total Eskaliert.
    An Lucas Ryan ich habe das nicht Negativ von dir aufgefasst. Ok Außer das mit dem Dislike button. Aber dann möchte ich auch eins für dein Profilbild... ich hoffe du verstehst mein Humor.
    Dieses Thema hier ist mir zu Romatisch geworden deswegen krieche ich mal zurück in meine Dunkle Ecke oder Flüchte zu Ronny in den Osten.

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